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Rechnungshof

Urteil ist da: FPÖ muss Einsicht in Wahlkampf-Kosten geben

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Wahlkampfkosten geben.

Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsbücher geben, damit dieser Ausgaben für den EU-Wahlkampf 2024 überprüfen kann.

Agenturleistungen und zusätzliches Personal 

Konkret geht es dabei um Agenturleistungen und zusätzliches Personal. Der Rechnungshof hatte sich Ende des Vorjahres an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, dieser hat dem Antrag nun im Wesentlichen stattgegeben. Die Einsicht widerspreche dem Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit nicht, teilte der VfGH am Dienstag mit.

Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl 

Die FPÖ hat dem Rechnungshof im Dezember 2024 den Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl übermittelt, so der VfGH. Die darin ausgewiesenen Zahlungen an Agenturen und für zusätzliches Personal waren deutlich niedriger als die aller anderen Parteien.

Bestimmungen des Parteiengesetzes 

In einer Stellungnahme bekräftigte die FPÖ, dass die Beträge richtig seien. Daraufhin ersuchte der Rechnungshof die FPÖ um Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsbücher. Die FPÖ lehnte das als verfassungswidrig ab und argumentierte, die Bestimmungen des Parteiengesetzes würden gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit verstoßen.

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