Mediziner: Überall Risiko gleich hoch an H1N1 zu erkranken.
Weihnachtszeit ist Reisezeit. Doch aufgrund der Schweinegrippe sind viele Österreicher verunsichert: Soll man zu Hause bleiben oder kann man unbesorgt auf Urlaub fahren? "Das Risiko ist überall gleich hoch zu erkranken", beruhigte der Wiener Tropenmediziner Herwig Kollaritsch beim Reise-Sicherheitsgipfel 2009 in Wien. Jedoch legte er den Reisenden nahe, über eine Impfung nachzudenken - auch wenn man nicht unmittelbar einer Risikogruppe angehöre.
Ansteckung am Flughafen
"Es gibt keine wunderbarere
Ansteckungsmöglichkeit als einen Flughafen, wo viele Menschen beisammen sind",
so Kollaritsch. So müsse man unter Umständen damit rechnen, gesund
wegzufahren und im Urlaubsort erkrankt. Falls das der Fall ist, riet Martin
Bachlechner, Vorstandsdirektor des Verkehrsbüros, dies vor Ort der
Reiseleitung zu melden. Diese würde sich um "alles Weitere"
kümmern.
Flug verschieben!
Eine besondere Auswahl an Arzneimittel in den
Urlaub mitzunehmen, hat für Kollaritsch wenig Sinn - außer es handle sich um
Risikopatienten. Diese sollten - egal ob geimpft oder nicht - vor der
Abreise einen Arzt konsultieren und unter Umständen antivirale Medikamente
mitnehmen. Unmittelbar nach der Erkrankung beziehungsweise mit Fieber sollte
grundsätzlich nicht geflogen werden. Denn das kann für die Betroffenen
gesundheitliche Folgen haben. Vielmehr wird empfohlen, den Flug zu
verschieben.
Noch keine Einbußen
Generell beklagt die Reisebranche noch
keine Einbußen aufgrund der Schweinegrippe. "Momentan ist das
absolut kein Thema", betonte Josef Peterleithner, Pressesprecher von
TUI Austria. Die Schweinegrippe habe keine Auswirkungen auf das
Reiseverhalten der Österreicher. Dennoch scheinen sich die Urlauber vermehrt
absichern zu wollen: Heuer - vor allem in den vergangenen Monaten - seien
mehr Reiseversicherungen abgeschlossen worden, weiß Martin Sturzlbaum,
Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.
Sturzelbaum riet zu einer genauen Überprüfung der Angebote, denn bei einer Schweinegrippeerkrankung im Urlaub würde es von den Vertragsbedingungen der Anbieter abhängen, ob die dadurch entstehenden Kosten, etwa für Spital oder Rückreise, übernommen werden. Reisestornierungen vor dem Antritt aufgrund einer H1N1-Infektion sind hingegen nicht gedeckt, weil es einen sogenannten Pandemie- und Epidemieausschluss gäbe.