Reiselust

Urlaubsmängel richtig reklamieren

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Sie sind von Ihrem Hotel enttäuscht? Bei einigen Mängeln haben Sie Anspruch auf Schadenersatz.

Der Pool ist verschmutzt, das Zimmer dreckig und das Essen eine Zumutung - wer im Urlaub nicht zufrieden ist, kann reklamieren, und sich so sein Geld zurückholen.

Die besten Tipps

+ Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel, damit Sie Beweise haben - Fotos, Zeugen, Videos.

+  Wenn beispielsweise das bestellte Zimmer nicht der Beschreibung im Prospekt entspricht, kann man eine umgehende Umquartierung reklamieren. Wenn keine Verbesserung möglich ist (aus einer Felsenbucht kann kein Sandstrand gemacht werden) ist es ratsam, sich vom örtlichen Reiseveranstalter eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen.

+ Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.

+ Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren.

+ Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist unter Umständen möglich. Voraussetzung: erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.

Preisminderung
Die "Frankfurter Tabelle" richtet sich nach der Judikatur eines Frankfurter Reiserechtssenates und liefert Anhaltspunkte, wie viel für welche Mängel zurückverlangt werden kann. So ist beispielsweise eine Preisminderung von zehn bis 50 Prozent möglich, wenn man Ungeziefer als Mitbewohner im Zimmer vorfindet. Für Lärmbeeinträchtigung in der Nacht können zehn bis 40 Prozent zurückverlangt werden, bei Lärm am Tag fünf bis 25 Prozent.

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