Prozess um Zahlungen

Freisprüche für Blatter und Platini

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Die früheren Fußballfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini sind im Prozess um eine dubiose Millionenzahlung vom Schweizer Bundesstrafgericht freigesprochen worden.  

Das Verfahren gegen die ehemaligen Präsidenten von FIFA und UEFA ist in Bezug auf die ungetreue Geschäftsführung eingestellt. Dieses Urteil verkündete das Gericht am Freitag in Bellinzona.

Das Gericht hat Blatter eine Genugtuung von 20.000 Franken (20.189,78 Euro) zugesprochen. Platini hat auf eine solche verzichtet. Er erhält wieder Zugriff auf die rund 2 Millionen Franken (heute rund 2,02 Millionen Euro), die von der Bundesanwaltschaft eingefroren wurden. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer bedingte Freiheitsstrafen von je 20 Monaten gefordert.

"Was ich hier erwarte, ist nichts anderes als einen Freispruch", sagte der 86-jährige Blatter am Freitag vor dem Urteil. Der Schweizer war bis 2016 Präsident der FIFA, der Franzose Platini (67) Präsident der Europäischen Fußball-Union. Nach ihrer Darstellung handelte es sich bei der Millionenüberweisung im Jahr 2011 um eine Nachzahlung für Beratertätigkeiten, die Platini von 1998 bis 2002 für die FIFA geleistet hatte.

Die FIFA habe um die Jahrtausendwende nicht genügend Geld gehabt, um Platini voll zu bezahlen. Es habe sich um ein "Gentleman's Agreement" gehandelt, wie Blatter sagte. Dagegen wurde damals in Medien spekuliert, dass Blatter sich mit dieser Zahlung von Platini Unterstützung bei der Wiederwahl zu einer neuen Amtszeit 2011 gegen einen Herausforderer sichern wollte. Im Gegenzug soll er laut Spekulationen Platini versprochen haben, ihn für 2015 als seinen Nachfolger aufzubauen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft sah jedenfalls keine rechtliche Grundlage für die Millionenzahlung. Sie erhob Anklage gegen Blatter und Platini und forderte für beide eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und acht Monaten. Die Ethikkommission der FIFA hatte die beiden Funktionäre für mehrere Jahre gesperrt. Eine Sperre bedeutet, dass sie keine Fußballaktivitäten wahrnehmen können. 

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