Wettskandal

Warten auf die Anklageschrift

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Grazer Staatsanwalt wartet auf die Anklageschrift aus Deutschland. Acht Anklagen in Deutschland ausgesprochen.

In Deutschland sind am Donnerstag im Rahmen des Fußball-Wettskandals acht Männer wegen der Verabredung zu gewerbsmäßigem Betrug angeklagt worden. Die Angeklagten sollen im Frühjahr u.a. auch versucht haben, zwei Spiele der österreichischen Bundesliga mit Beteiligung des SK Sturm Graz zu ihren Gunsten zu manipulieren. Daher wartet die Grazer Staatsanwaltschaft auf eine Übermittlung der über 80 Seiten langen Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Auf zwei Sturm-Spiele gewettet
Gemäß Abhörprotokollen der deutschen Justiz haben die Drahtzieher auf das Auswärtsspiel von Sturm am 25. Februar bei der Wiener Austria (0:0) und das Heimspiel gegen Salzburg am 4. März (4:0) gewettet. Der damalige Trainer Michael Petrovic, der mittlerweile in Hiroshima tätig ist, und Spieler Bojan Filipovic waren in Verdacht geraten. "Erst wenn wir die Unterlagen in Händen halten, können wir neue Aufschlüsse gewinnen. Noch ist weder etwas entkräftet, noch bewiesen", erklärte Staatsanwalt Manfred Kammerer am Freitag.

Organisiertes Netzwerk
Der Sprecher der Grazer Justizbehörde bezeichnete die beiden möglicherweise manipulierten Spiele als " Teil eines ganzen Mosaiks. In Deutschland hat es sich um ein großes, organisiertes Netzwerk gehandelt", meinte Kammerer. "Wir gehen von einer kriminellen Vereinigung aus, die Wettbetrug im großen Stil betrieben hat." Dass Sturm die beiden betreffenden Spiele nicht verloren und Filipovic gegen Salzburg sogar das 1:0 erzielt hat, ist für den Staatsanwalt kein Grund, von weiteren Ermittlungen abzusehen.

Bis zu zehn Jahren Gefängnis
"Es geht nicht darum, ob Sturm gewinnt oder nicht. Es geht um die Art der Wette. Es kann zum Beispiel auch darauf gewettet werden, dass es kein Unentschieden gibt", erinnerte Kammerer. "Um diese Ergebnisse abzusichern, kann bestochen werden. Das ist der Vorwurf." Petrovic und Filipovic könnten laut Staatsanwaltschaft allenfalls als "Mittäter am äußeren Rand des Netzwerkes" zur Verantwortung gezogen werden. Für die " Beteiligung an gewerbsmäßigem Betrug" existiert ein Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Freiheitsstrafe.

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