Französische Fans lassen Ausgang des WM-Finales vor Gericht bekämpfen: Zidane-Ausschluss sei nicht regelkonform gewesen.
Das entsprechende Gericht befasst sich am 7. Dezember mit dem Einspruch, der auf dem Ausschluss des französischen Teamkapitäns Zinedine Zidane basiert. Zidane hatte den italienischen Verteidiger Marco Materazzi zehn Minuten vor Ende der Verlängerung mit einem Kopfstoß gegen die Brust niedergestreckt.
Pariser Vereinigungen klagen
Als Initiatoren des Prozesses gegen den französischen Fußballverband (FFF) und den Fußball-Weltverband FIFA fungieren das "Nationalen Kollektiv für die Wahrheit über das Finale der Weltmeisterschaft 2006" und die Organisation "Justiz WM 2006" . Die beiden in Paris angesiedelten Vereinigungen verlangen die gerichtliche Annullierung des Final-Ergebnisses vom 9. Juli im Berliner Olympiastadion.
Videobeweis nicht gültig
Anwalt Mehana Mouhou machte in seiner Klage geltend, dass Zidane vom argentinischen Schiedsrichter Horacio Elizondo ausgeschlossen worden sei, nachdem dieser die Videoaufzeichnung des Kopfstoßes gesehen hat. Das FIFA-Reglement untersagt allerdings den Videobeweis. Die Rote Karte gegen Zidane "entspricht nur dann den Regeln, wenn der vierte Schiedsrichter, der dem Hauptschiedsrichter vom Zwischenfall berichtete, direkt gesehen hat, wie der Kapitän der Franzosen Materazzi einen Kopfstoß verabreichte", heißt es in der Anklageschrift.
Das betreffende Gericht in Paris wurde von Seite der Kläger dazu aufgefordert, bei der FIFA sämtliche Dokumente und Berichte rund um das Spiel einzuholen. Überdies sollen die im Besitz von FIFA und FFF befindlichen Videoaufnahmen beschlagnahmt werden. Schließlich sollen die Richter die beim Finale anwesenden Verantwortlichen der FIFA und andere Augenzeugen des Zwischenfalls einvernehmen, insbesondere den französischen Teamchef Raymond Domenech.