Urteil gefallen

Schumacher-Erpresser muss für drei Jahre ins Gefängnis

Ein 53-Jähriger wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, weil er die Familie von Michael Schumacher mit der Veröffentlichung privater Aufnahmen erpressen wollte. Zwei Mittäter erhielten Bewährungsstrafen.

Das Amtsgericht Wuppertal hat am Mittwoch (14:00 Uhr) den Hauptangeklagten im Erpressungsfall um Michael Schumacher zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 53-Jährige hatte mit der Veröffentlichung privater Bilder und Videos des Formel-1-Rekordweltmeisters gedroht. Gemeinsam mit seinem Sohn forderte er 15 Millionen Euro von der Familie.

Die beiden gestanden die Tat weitgehend. Der Sohn erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Auch ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter, der für die Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz zuständig war, war mitangeklagt. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Schumacher-Familie schützt Privatsphäre

Michael Schumacher erlitt 2013 bei einem Skiunfall schwere Kopfverletzungen. Seitdem tritt er nicht mehr öffentlich auf. Seine Familie hält Informationen zu seinem Gesundheitszustand strikt unter Verschluss.

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