Regierungsmaßnahme

Noch weniger Zuschauer in Stadien erlaubt

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Die Regierung verkündete am Montag neue Beschränkungen bei Sportveranstaltungen.

Österreichs Sportstadien werden in den nächsten Wochen noch leerer sein. Die Bundesregierung hat die erlaubten Besucherzahlen bei Veranstaltungen drastisch zurückgestutzt. Ab Freitag dürfen maximal 1.500 (zuvor 3.000) Zuschauer etwa zu Outdoor-Sportevents mit fixem Sitzplatz, in geschlossenen Räumen sind höchstens 1.000 Besucher (statt 1.500) erlaubt.

Die Vereine der Fußball-Bundesliga und der Eishockey-Liga sind davon hierzulande besonders betroffen. Auch die Planungen des ab dem Wochenende stattfindenden Tennisturniers in der Wiener Stadthalle werden unmittelbar über den Haufen geworfen. Das Angebot vor Ort wird spartanisch: Speisen und Getränke dürfen nicht mehr ausgeschenkt werden, zudem gilt für die gesamte Veranstaltungsdauer die Maskenpflicht - auch auf dem zugewiesenen Platz.

Die Verschärfung trifft noch nicht das Champions-League-Spiel zwischen Salzburg und Lok Moskau am Mittwoch sowie das Europa-League-Spiel zwischen Rapid Wien und Arsenal am Donnerstag. Das große Highlight von Fußball-Meister Salzburg, das Heimspiel in der Champions League gegen Titelverteidiger Bayern München, findet am 3. November vor höchstens 1.500 Fans wie sonst vor fast 30.000 statt.

"Der aktive Sport soll weiter aufrecht bleiben"

Im Amateurbereich soll in puncto Sportausübung vorerst Corona-"Business as usual" gelten. Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl - im Fußball etwa 11 plus 11 plus Reservespieler und notwendiges Personal (Trainer, Betreuer, Schiedsrichter etc.) - ist erlaubt. "Der aktive Sport soll weiter aufrecht bleiben", betonte der zuständige Fachminister Werner Kogler (Grüne).

Das gilt weiter auch für Profi-Sportveranstaltungen mit einem entsprechenden Präventionskonzept. Hier sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 und im Freiluftbereich mit bis zu 200 Sportlern zuzüglich der Trainer, Betreuer und sonstigen Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, zugelassen.

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