Dopingsperre

NADA zieht Gradwohl aus dem Verkehr

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Auch vier weitere Athleten fassten ein- bis zweijährige Dopingsperren aus.

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) hat am Donnerstag die Verhängung von Sperren über fünf österreichische Sportler mitgeteilt. So wurden Marathon-Läuferin Eva-Maria Gradwohl sowie die Kraftdreikämpfer Berthold Berger und Lukas Eiterer jeweils für zwei Jahre gesperrt, Squash-Spieler Christian Coufal und Thomas Westermayer jeweils für ein Jahr.

Dopingkontrolle verweigert
Gradwohl hatte am 29. April dieses Jahres in Kroatien laut NADA "ohne zwingenden Grund" eine Dopingkontrolle verweigert und ist deshalb rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gesperrt worden. Die 37-jährige Steirerin, die heuer zum vierten Mal den Linz-Marathon gewonnen hatte, ist allerdings nicht mehr als Profisportlerin aktiv, hatte sich doch unmittelbar nach dem verweigerten Test das Ende ihrer Leichtathletik-Karriere erklärt.

Kein Einspruch von Berger, Eiterer
Im Körper von Berthold Berger waren bei einer Kontrolle am 27. März 2010 verbotene Substanzen gefunden worden, bei seinem Kollegen Lukas Eiterer am 5. April dieses Jahres. Da sie ebenso wie Gradwohl keinen Einspruch einbrachten, wurden die über sie verhängten zweijährigen Sperren endgültig und rechtswirksam.

Ausnahmefälle
Bei Coufal und Westermayer handelte es sich dagegen um keine klassischen Fälle von bewusstem Sportbetrug, deshalb wurden nur einjährige Sperren verhängt. So wies der Wiener Coufal laut NADA glaubwürdig nach, "dass er Carboxy-THC nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig, sondern nur aufgrund eines nicht lebensfremden seelischen Ausnahmezustandes zur Beruhigung eingenommen hat". Trotzdem war über den Athleten eine Sperre zu verhängen, "da Drogen und sonstige Suchtmittel im Sport jedenfalls nichts verloren haben", hieß es in der NADA-Mitteilung.

Der Steirer Westermayer hatte "aufgrund einer akuten Erkrankung" Ephedrin eingenommen. Da er sich in keinem Testpool befindet, hätte er auch noch nachträglich eine Ausnahmegenehmigung für diesen Wirkstoff beantragen können. Doch Westermayer bzw. der zuständige Bundessportfachverband hatten innerhalb der Frist keinen Einspruch gegen die Entscheidung der NADA-Rechtskommission erhoben, weshalb diese nun rechtswirksam wurde.

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