Doping-Vorwürfe

Totschnig klagt die ARD

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Ex-Radprofi lässt deutsche TV-Anstalt wegen Blutdoping-Vorwürfen jetzt verklagen.

Die Causa um angebliches Blutdoping in einem Wiener Plasmapherse-Zentrum beschäftigt nun die Gerichte. Nachdem die Firma Humanplasma dem Vorsitzenden des ÖSV-Disziplinarausschusses, dem Richter Arnold Riebenbauer, üble Nachrede und Ehrenbeleidung vorgeworfen hatte, ging am Dienstag Ex-Radprofi Georg Totschnig in die Offensive. Der Tiroler, dem vom deutschen TV-Sender ARD Blutdoping unterstellt worden war, will wegen Ehrenleidigung und Kreditschädigung klagen. Riebenbauer machte seinerseits offen gebliebene Fragen an Humanplasma öffentlich.

Totschnig gab den Wiener Medienanwälten Barbara Auzinger und Bertram Dietrich den Auftrag, alle möglichen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Gegen die ARD werde Anfang nächster Woche Klage eingebracht.

Entschuldigung reicht nicht
Die ARD habe die Sache ins Rollen gebracht, ohne Totschnig die Chance auf eine Stellungnahme zu geben, sagte Auzinger. Laut Totschnig hat sich die ARD inzwischen durch ihren Chefredakteur bei ihm entschuldigt.

Richter Riebenbauer wehrt sich in einem Schreiben an die Rechtsvertreter von Humanplasma, das er am Dienstag auch Medien zukommen ließ, gegen die Vorwürfe. Er habe zu keiner Zeit Humanplasma des Dopings bezichtigt, vielmehr habe dies der damalige Vorsitzende der Welt-Anti-Doping-Agentur, Richard Pound, in seinem Brief an Sport-Staatssekretär Reinhold Lopatka getan.

Riebenbauer wies angesichts der Humanplasma-Erklärung, man besitze keine Geräte und kein Knowhow zur Herstellung von Konzentraten für Blutdoping, auf anderslautende Stellungnahmen des Geschäftsführers Rudolf Meixner gegenüber dem ÖSV-Ausschuss hin. Meixner hätte demnach am 9.7.2007 via e-mail erklärt, dass Humanplasma 2004 einen Prozessor angeschafft habe, mit dem die Herstellung von Erythrozytenkonzentraten möglich sei.

Offene ÖSV-Fragen?
Der ÖSV-Disziplinarausschuss habe laut Riebenbauer im Zuge seiner Recherchen auch folgende weitere Fragen an Humanplasma gestellt: "Wofür sind konkret solche Beutel verwendet worden und wer sind die Abnehmer solcher Produkte? Wenn kein eigenes Labor betrieben wird, wer bestimmt dann Blutgruppe und Rhesusfaktor der Erythrozytenkonzentrate? Da diese Systeme offensichtlich zum Einfrieren der Erythrozyten dienen: Wer hat diesbezüglichen Bedarf? Für welchen Auftraggeber werden die Konzentrate hergestellt, eingefroren, gelagert, aufgetaut und ausgeliefert? Worin besteht die Indikation, das zu tun? Wofür wurden konkret die 20 Stück Blutbeutel der gegenständlichen Charge verwendet?"

Ob Humanplasma damals diese Fragen beantwortet hatte, geht aus dem veröffentlichten Schreiben nicht hervor.

Überdies stellte Riebenbauer klar, dass der Disziplinarausschuss in keinem seiner Berichte die Firma Humanplasma erwähnt habe. Es habe ein letztes Glied in der Beweiskette gefehlt, nämlich dass der bei Wolfgang Perner gefundene Blutbeutel tatsächlich von der Firma Humanplasma stamme.

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