Das Urteil aus zweiter Instanz ist nicht rechtskräftig.
.Im Berufungsprozess wegen des Costa Concordia-Unglücks im Jahr 2012 ist am Dienstag in Florenz Kapitän Francesco Schettino in zweiter Instanz zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Damit wurde die erstinstanzliche Strafe von 16 Jahren und einem Monat de facto bestätigt, zu der Schettino 2015 verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 27 Jahren gefordert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schettino und die Staatsanwaltschaft könnten beim Kassationsgericht in Rom, der letzten und dritten Instanz im italienischen Strafsystem noch Berufung einlegen. Das Kassationsgericht überprüft Urteile der Unterinstanzen auf Rechtsfehler.
Der 55-jährige Schettino, für den die Verteidigung einen Freispruch gefordert hatte, wartete in seiner Wohnung in Meta di Sorrento in der süditalienischen Region Kampanien. Bei dem im April begonnenen Berufungsverfahren war Schettino nie vor Gericht erschienen.
Sechs Monate Hausarrest
Schettino, der nach dem Unglück im Jänner 2012 fast sechs Monate unter Hausarrest verbracht hatte, wurden mehrfache fahrlässige Tötung, das vorzeitige Verlassen des Schiffes während der Evakuierung, die Verursachung von Umweltschäden und falsche Angaben an die Behörden vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert für Schettino 27 Jahre und drei Monate Haft.
Die "Costa Concordia" hatte im Jänner 2012 vor der Mittelmeer-Insel Giglio einen Felsen gerammt und war gekentert. 32 der mehr als 4.200 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. An Bord befanden sich auch 77 Österreicher, die sich alle retten konnten.