Harry Potter

J.K. Rowling hat nicht abgeschrieben

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Rowlings Werke seien "vom Inhalt sowie vom Stil her" eigenständig.

Eine US-Bundesrichterin hat eine Klage wegen Plagiatsvorwürfen gegen "Harry-Potter"-Autorin Joanne K. Rowling abgewiesen. Der Vorwurf der Anwälte des verstorbenen britischen Autors Adrian Jacobs, Rowling habe für einen "Harry-Potter"-Band von einem seiner Bücher abgeschrieben, sei nicht zutreffend, erklärte Richterin Shira Sheindlin am Donnerstag. "Eine Lektüre der Werke zeigt unmissverständlich, dass sie sich sowohl vom Inhalt als auch vom Stil her eindeutig voneinander unterscheiden", hieß es in der Begründung. Die Bücher würden bei den Lesern vollkommen unterschiedliche Reaktionen hervorrufen und könnten nicht ernsthaft miteinander verglichen werden, erklärte die Richterin.

"Harry Potter und der Feuerkelch" als Stein des Anstoßes
Die Klage war gegen den Verleger der Potter-Bücher in den USA, Scholastic, gerichtet. Die Anwälte warfen Rowling vor, sich für ihren vierten Band der Saga um den jungen Zauberlehrling, "Harry Potter und der Feuerkelch", bei Jacobs' Werk "Willy the Wizard" aus dem Jahr 1987 inspiriert zu haben. Auch in Großbritannien wurde eine Klage gegen den britischen "Harry-Potter"-Verleger Bloomsbury wegen der Verletzung von Urheberrechten eingereicht. Die Anwälte des 1997 verstorbenen Jacobs hatten die Klage erstmals 2004 im Auftrag seines Sohnes erhoben, der seinen Nachlass verwaltete.

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