Budgetrede

Diese Spar-Hämmer sagt Marterbauer heute an

© APA/FLORIAN WIESER
Finanzminister hält seine zweite Budgetrede.
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Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hält heute seine zweite Budgetrede. Rund 75 Minuten sollen die Ausführungen des Säckelwarts der Nation dauern. Neben Offensivmaßnahmen - etwa einer Senkung der Lohnnebenkosten - muss er aber auch zahlreiche Sparmaßnahmen verteidigen. Netto werden rund 2,5 Milliarden Euro konsolidiert.

Die, vor allem für einen SPÖ-Politiker, schmerzhafteren Maßnahmen betreffen die Pensionen und Familienleistungen. Erstere werden einen Viertelprozentpunkt unter der Inflation erhöht, Familien- und Sozialleistungen werden eingefroren. Auch beim Familienbonus wird gespart: Den vollen Bonus gibt es nur mehr, wenn beide Eltern arbeiten.

Und auch bei den Arbeitslosen wird gespart: Die Förderung von Langzeitarbeitslosen wird von 285 auf 185 Mio. Euro gekürzt. Geringverdiener, also oft Teilzeitkräfte, müssen zudem künftig AMS-Beiträge zahlen.

Steuererhöhungen

Weniger Probleme wird Marterbauer bei den steuerlichen Maßnahmen haben: Unter anderem wird die erhöhte Bankenabgabe verlängert, die KÖSt für Unternehmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn wird von 23 auf 24 Prozent erhöht und auch die Alkoholsteuer steigt um 30 Prozent. Die Flasche Gin wird also um rund einen Euro teurer.

Und: Auch Besserverdiener werden zur Kasse gebeten. Die Höchstbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung wird um 200 Euro angehoben.

Weitere Einsparmaßnahmen betreffen den ÖBB-Rahmenplan sowie die Landwirtschaft. Letztere erhalten allerdings dafür die Agrardiesel-Vergütung.

Steuerfreie Mitarbeiter-Prämie

Neben der Budgetrede stehen am Mittwoch einige Gesetzesbeschlüsse auf dem Tagesprogramm. Das Budgetmaßnahmengesetz soll u.a. eine steuerfreie Mitarbeiter-Prämie für das zweite Halbjahr 2026 bis zu einem Betrag von 500 Euro ermöglichen, auch mehrere Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung sind in der Sammelnovelle enthalten. Etabliert werden soll ein Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und die erleichterte Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mitzunehmen. Weiters soll die Zulassung von FH-Studiengängen einfacher werden.

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