Fall Balogun

FIFA-Eklat: ER fällte Skandal-Entscheidung allein

Zwei Männer mit Auszeichnungen stehen nebeneinander vor einem Vorhang.
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Die Aufregung um die aufgehobene Sperre von US-Nationalspieler Folarin Balogun reißt nicht ab.
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Nachdem der Stürmer trotz seiner Roten Karte im WM-Achtelfinale gegen Belgien spielberechtigt blieb, gibt es nun neue Fragen zum Ablauf des Verfahrens. Ein Bericht der britischen Times legt nahe, dass die Entscheidung offenbar nicht – wie bei vergleichbaren Fällen üblich – von einem mehrköpfigen Gremium des FIFA-Disziplinarkomitees getroffen wurde.

Demnach soll ausschließlich der Vorsitzende des Disziplinarkomitees, Mohammad al-Kamali aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Aussetzung der Sperre beschlossen haben. Zwar sieht das FIFA-Regelwerk vor, dass der Vorsitzende in bestimmten Fällen Entscheidungen alleine treffen kann. Bei sportlich und politisch so brisanten Verfahren ist jedoch üblicherweise ein Gremium mit mehreren Mitgliedern beteiligt. Genau deshalb sorgt der Bericht nun für neue Diskussionen.

Der Fall hatte weltweit für heftige Kritik gesorgt. Balogun war im Spiel gegen Bosnien und Herzegowina nach einem harten Foul des Feldes verwiesen worden und hätte nach den üblichen Disziplinarregeln für das folgende K.-o.-Spiel gesperrt werden müssen. Kurz vor dem Achtelfinale setzte die FIFA die Sperre jedoch überraschend zur Bewährung aus. Dadurch konnte der Angreifer gegen Belgien auflaufen.

Für zusätzliche Brisanz sorgten Berichte über ein Telefonat zwischen FIFA-Präsident Gianni Infantino und US-Präsident Donald Trump. Beide bestätigten zwar den Kontakt, Infantino betonte jedoch mehrfach, dass ausschließlich die unabhängigen Justizorgane der FIFA über den Fall entschieden hätten und es keinerlei politische Einflussnahme gegeben habe.

Gerade diese Darstellung wird durch die neuen Informationen nun hinterfragt. Kritiker bemängeln zudem, dass die FIFA bis heute keine vollständige, schriftliche Begründung der Einzelfallentscheidung veröffentlicht hat. Öffentlich gemacht wurde bislang lediglich eine allgemeine Erklärung zum rechtlichen Ablauf des Verfahrens, nicht jedoch die detaillierte Entscheidungsgrundlage.

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