Hit Hammer erschlagen

Kärntner musste wegen 14.000 Euro sterben

© APA/WOLFGANG JANNACH
Nach dem brutalen Tötungsdelikt im Klagenfurter Stadtteil St. Ruprecht sind weitere Details zum mutmaßlichen Motiv bekannt geworden.
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Wie die Kleine Zeitung berichtet, soll ein Streit um Schulden in Höhe von rund 14.000 Euro den 44-jährigen Tatverdächtigen zur tödlichen Attacke auf einen 64-Jährigen getrieben haben.

Die Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 10. Juni in einer Werkstatt auf dem Grundstück des späteren Opfers. Der 64-Jährige wurde mit massiver Gewalt getötet. Bereits kurz nach dem Leichenfund nahm die Polizei einen 44-jährigen Bekannten des Opfers fest. Besonders auffällig: Der Mann hatte selbst die Polizei verständigt und angegeben, die Leiche entdeckt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen geriet er jedoch rasch unter Verdacht und legte später ein Geständnis ab.

Das Haus, in dem der Tote gefunden wurde, wird gerade umgebaut bzw. saniert. © google maps

Laut Kleine Zeitung erklärte der Beschuldigte, beim Opfer Schulden von rund 14.000 Euro gehabt zu haben. Demnach hatte der 64-jährige Karosseriespengler Lackierutensilien für den gelernten Autolackierer finanziert und ihm zudem zugesagt, die Kosten für den Meisterbrief zu übernehmen. Gemeinsam sollen die beiden geplant haben, sich mit dem Umbau von Kleintransportern zu Wohnmobilen selbstständig zu machen.

Mit zwei Hämmern getötet

Immer wieder habe es deshalb Streit um Geld gegeben. In der Tatnacht sei die Auseinandersetzung schließlich eskaliert. Nach bisherigen Ermittlungen soll der 44-Jährige sein Opfer mit zwei verschiedenen Hämmern mehr als 30 Mal auf den Kopf geschlagen haben. Anschließend fuhr er nach Hause, kehrte später zum Tatort zurück und alarmierte die Polizei.

Leiche in Klagenfurt gefunden © APA

Der Mann sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut Kleine Zeitung war er bereits im Vorjahr wegen der Bedrohung seiner Ehefrau mit einem Messer verurteilt worden und erst wenige Monate vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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