Rechtsstreit
Milliardenprojekt auf der Kippe? Lobautunnel wird zur Zitterpartie
Der Rechtsstreit um den geplanten S1-Lobautunnel geht in die nächste Runde: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat den Versuch von Asfinag und SPÖ-Bundesminister Peter Hanke (Innovation, Mobilität und Infrastruktur) zurückgewiesen, das Vorabentscheidungsverfahren zum Tunnelbau am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu beenden.
Soll heißen: Das Vorabentscheidungsersuchen bleibt aufrecht, nachdem das Gericht das vorgelegte Umwelt-"Screening" als unzureichend im Sinne der EU-Richtlinien einstufte. Laut der Umweltorganisation VIRUS (Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales) wackeln durch das Versäumnis einer Strategischen Umweltprüfung nun die Genehmigungen rund um das milliardenschwere Projekt.
Screening statt Umweltprüfung
Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, ob bei Änderungen des hochrangigen Straßennetzes eine Strategische Umweltprüfung notwendig gewesen wäre. Nach Ansicht von VIRUS wurden diese Prüfungen bei früheren Änderungen des Bundesstraßengesetzes unterlassen. Besonders scharf kritisiert die Organisation das Vorgehen der vergangenen Monate. Demnach sei eine weit fortgeschrittene Umweltprüfung gestoppt und durch ein sogenanntes "Screening" ersetzt worden, das zum Schluss gekommen sei, dass keine umfassende Prüfung erforderlich sei.
Das Bundesverwaltungsgericht jedoch sieht diese Entscheidung selbst bei einer ersten Beurteilung als nicht ausreichend an. Damit muss nun der Europäische Gerichtshof über die vorgelegten Rechtsfragen entscheiden. Für Hanke und die Asfinag ist das ein herber Dämpfer, weil dadurch der weitere Fahrplan für das Tunnelprojekt deutlich erschwert wird. Bis das Urteil aus Luxemburg vorliegt, bleibt die Zukunft des Lobautunnels weiter in der Schwebe.
Erste Reaktionen
"Das Verwaltungsgericht ist der Meinung, dass hier noch fachlicher Ergänzungsbedarf besteht und hat sich daher gegen eine Zurückziehung entschieden", teilte ein Sprecher der Asfinag auf APA-Anfrage mit. "Aus unserer Sicht bleibt daher weiterhin die Entscheidung des EuGH abzuwarten."
"Jetzt wird auch den Betonierern nichts anderes übrig bleiben, als einfach das EuGH-Urteil abzuwarten. Die Chancen von Minister Hanke, sein superteures Wunschprojekt, das die behauptete Verkehrsentlastung nicht bringt, durchzuboxen, sind durch die aktuelle Entwicklung geschwunden", freut sich VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm über die Entscheidung des BVwG.
"Hanke und die Asfinag versuchen mit allen Mitteln, die Lobauautobahn doch noch durchzusetzen – obwohl Verkehrs- und Umweltexpert:innen seit Jahren aufzeigen, dass dieses Projekt die schlechteste Lösung ist. Es geht längst nicht mehr nur um eine Autobahn. Es geht um die Frage, ob europäisches Umweltrecht eingehalten wird oder ob politischer Druck rechtsstaatliche Verfahren aushebeln kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass auch ein staatlicher Autobahnbetreiber an europäisches Recht gebunden ist", teilen die Mobilitätssprecher der Grünen Wien, Kilian Stark und Heidi Sequenz, in einer Presseaussendung mit.
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