Die Frau hatte schon kurz nach der Festnahme gestanden, dass sie ihrem eigenen Kind tödliche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt hatte. Danach hatte sie sich selbst verletzt und die Rettung in die Wohnung gerufen. Diese fand den toten Buben.
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Die Verhandlung ist nur für einen Tag anberaumt. Neben der Beschuldigten werden drei Sachverständige zu hören sein. Zeugen sind keine geladen. Im Vorfeld war bereits ein Gutachten erstellt worden, ob die Frau zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Das dürfte der Fall gewesen sein, denn es wurde keine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum in der Anklage beantragt.
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