Sprafüchse
Warum Sie beim Erdbeeren-Kauf niemals tricksen sollten
Gerade im Sommer greifen viele zu Erdbeeren. Je nach Herkunft, Qualität oder Bio-Siegel unterscheiden sich die Preise teils deutlich. Wer deshalb teurere Früchte bewusst in eine günstigere Schale umfüllt oder Packungen mit zusätzlichen Erdbeeren auffüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
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Ware erst an Kassa
Gekauft wird die Ware erst an der Kassa. Entscheidend ist daher, was sich tatsächlich in der Verpackung befindet und zu welchem Preis diese ausgezeichnet ist. Wer bewusst teurere Erdbeeren in eine günstigere Schale umfüllt oder offene Packungen mit zusätzlichen Früchten auffüllt, täuscht über den tatsächlichen Warenwert.
Strafen können drohen
Juristisch kann das als Betrug gewertet werden. Nach österreichischem Recht ist die bewusste Falschdeklarierung von Waren kein Kavaliersdelikt. Wer mit Vorsatz handelt und günstigere Ware vortäuscht, muss mit Hausverboten, Anzeigen und Geldstrafen rechnen. In besonders schweren Fällen sieht das Strafgesetz Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.
Handelt es sich hingegen um ein offensichtliches Versehen, bleibt es in der Praxis meist bei einer Korrektur durch das Kassenpersonal.
Auch Naschen verboten
Viele unterschätzen außerdem, dass bereits das Naschen unverpackter Ware im Supermarkt rechtliche Folgen haben kann. Wer Trauben, Erdbeeren oder Kirschen vor dem Bezahlen isst, begeht rechtlich gesehen einen Diebstahl.
Auch in diesem Fall drohen im schlimmsten Fall Geldstrafen oder – bei entsprechend schweren Fällen – Freiheitsstrafen.
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