Der VKI hat vom angeschlagenen Finanzdienstleister zum wiederholten Mal die Abgabe eines Verjährungsverzichts verlangt. Als Ultimatum setzten die Verbraucherschützer den 10. Jänner 2010. Sollte der AWD der Aufforderung bis dahin nicht nachkommen, will der VKI alle Schadensfälle fristgerecht bis Ende Jänner gerichtlich geltend machen.
"Wir können ja nicht ewig warten", sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba. Der erste Schritt ist schon getan: Nachdem das Handelsgericht (HG) Wien die erste VKI-Sammelklage im Namen von 123 mutmaßlich geprellten Anlegern Mitte November für zulässig erklärt hatte, hat VKI-Anwalt Alexander Klauser im Zusammenarbeit mit dem Prozessfinanzierer Foris die Abtretungen von Schadenersatzansprüchen der restlichen rund 2.300 Sammelklagen-Teilnehmer angenommen.
Der VKI wirft dem AWD vor, seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz-Aktien systematisch fehlberaten zu haben, was der AWD stets bestritten hat. Die mutmaßlich geprellten 2.500 Anleger, die sich der VKI-Aktion angeschlossen haben, haben einen Schaden von rund 30 Mio. Euro erlitten. Bisher hat der VKI zwei Teil-Sammelklagen eingebracht, in denen jeweils ein Schaden von etwa 2 Mio. Euro geltend gemacht wird.
"Statt das Handelsgericht Wien durch massenhafte Verfahren zu überlasten und allenfalls zu lähmen, können unsere Vorwürfe durchaus anhand der anhängigen Musterfälle gerichtlich geklärt werden", bekräftigte Kolba in einer Aussendung. Beim AWD sei man wohl weiterhin der Meinung, dass der VKI nicht für alle Anleger vor Gericht ziehen werde. "Keiner der Teilnehmer muss fürchten, dass dem AWD eine Flucht in die Verjährung gelingt", beruhigte Kolba. Die Sammelklagen-Aktion laufe "ganz nach Plan".