Großzügige Regelung für Bezüge heimischer Manager

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Österreichs Manager müssen auch weiterhin nicht die harte Hand des Staates fürchten.

Nach mehreren Verhandlungsrunden wurde der neue Rahmen für Managerbezüge in Österreich festgezurrt. Obergrenzen für Gehälter finden sich dabei ebenso wenig wie ein exaktes Verhältnis von Boni zu Fixbezügen, berichtet "Der Standard".

Auch die in Deutschland beschlossene Haftung des Aufsichtsrats für überhöhte Entgelte war in Österreich laut dem Zeitungs-Bericht nicht konsensfähig.

Übrig blieben demnach einige Grundsätze, die der Arbeitskreis für Corporate Governance unter Leitung des Kapitalmarktbeauftragten des Finanzministeriums, Richard Schenz, ausarbeitete: So soll bei vorzeitiger Beendigung eines Vorstandsvertrags der Golden Handshake maximal zwei Jahresgehälter ausmachen und zudem nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags abgelten.

Werden Stock Options (das Recht auf den Erhalt von Aktien am Unternehmen zu einem vorgegebenen Kurs) oder Aktien an das Management übertragen, sollen dafür Erfolgskriterien - zum Beispiel Kursziele - aufgestellt werden. Nachträgliche Änderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen. Bei derartigen Anreizprogrammen sollen die Manager auch ein "angemessenes Eigeninvestment" tätigen müssen.

Für die begünstigten Aktien wird eine Behaltefrist von drei Jahren auferlegt. Die vom europäischen Forum aufgestellte Verpflichtung, einen Teil der Aktien bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen behalten zu müssen, wurde in Österreich nicht übernommen.

Fragen der Bezüge sollen von einem Vergütungsausschuss geregelt werden, der vom Aufsichtsrat eingerichtet wird. In diesem Ausschuss sind - im Gegensatz zu anderen Sondergremien - keine Arbeitnehmervertreter zugelassen. Dass die Punkte in Bezug auf die Vergütung nicht enger gefasst wurden, hängt mit der - Arbeitgeber-orientierten - Besetzung des Arbeitskreises zusammen, schreibt die Tageszeitung.

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