Seit 1. Jänner 2009 können Eltern die Betreuung ihrer Kinder erstmals steuerlich absetzen.
Es ist das große Geldgeschenk der Regierung an Familien mit Kindern bis zu zehn Jahren: eine steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von Hort über Ferienlager bis zum qualifizierten Babysitter. „Die steuerlichen Maßnahmen entsprechen einem 15. Gehalt für Familien“, sagt VP-Familienstaatssekretärin Christine Marek.
Bis 96 € Monat.
Die Kosten der Kinderbetreuung werden vom Staat mit bis zu 96 Euro pro Monat refundiert – 1.150 Euro pro Jahr. Abhängig ist die Rückerstattung von der Steuerklasse und damit vom Brutto-Einkommen. Um in den Genuss des staatlichen Geldregens zu kommen, sind allerdings einige Voraussetzungen erforderlich:
- Ihr Kind darf höchstens zehn Jahre alt sein.
- Ihr Kind muss von der offiziellen Kinderbetreuungseinrichtung oder einer qualifizierten Person betreut werden. Dazu ist ein Kursnachweis im Ausmaß von 8 Stunden notwendig (bei Betreuungspersonen im Alter von 16 bis 21 Jahren muss der Kurs 16 Stunden dauern). Heißt: Wird die 8-jährige Tochter von der Oma betreut, muss diese einen Kurs gemacht haben und über die Betreuung eine Rechnung ausstellen.
- Pro Jahr (auch schon seit heuer per 1. Jänner 2009) kann man bis zu 2.300 Euro an Betreuungskosten beim Finanzamt geltend machen. Steuerberater Karl Bruckner von BDO Auxilia zu ÖSTERREICH: „Wichtig ist, dass die Zahlung bis 31.12. erfolgt.“
- In der Einkommenssteuererklärung 2009, einreichbar ab 2010, können Sie so die Kosten geltend machen. Bei 2.000 € Monatsverdienst und 2.300 € Betreuungskosten erhalten Sie so 839 Euro vom Finanzamt zurück.