Auf 15 Cent/kWh

Strompreisbremse: Maximaler Zuschuss wird halbiert

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Angesichts einer Entspannung der Preissituation auf dem Strommarkt hat die türkis-grüne Regierung am Mittwoch im Ministerrat eine Halbierung der Stromkostenbremse beschlossen.

Grundsätzlich werden bis Ende des Jahres die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr für jeden Haushalt noch subventioniert, allerdings sinkt ab 1. Juli die Förderung von bis zu 30 auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, geht von 40 auf 25 Cent zurück.

So viel muss man für Strom künftig zahlen

Haushalte sollen für die ersten 2.900 kWh Strom pro Jahr im Endeffekt nur 10 Cent pro kWh zahlen. Mit der neuen Regelung bedeutet das: Wer 25 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 15 Cent - bei 30 Cent sind es allerdings ebenfalls 15 Cent. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 52,50 Euro pro Person und Jahr, für einkommensschwache Haushalte entfallen 75 Prozent der Netzkosten. Der Strompreis ist seit der Einführung der Bremse im Herbst 2022 stark gefallen, wenn auch noch nicht auf das Vorkrisenniveau.

Die Maßnahme soll nach Vorstellung der Regierung ein Anreiz für Stromanbieter sein, die Preise zu senken und den Wettbewerb bei Endkundtarifen ankurbeln. Die Änderung soll in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen.

Wifo-Chef befürwortet Halbierung

Wifo-Chef Gabriel Felbermayr fordert bereits seit längerem eine Halbierung der Subvention. "Das sollte die Strompreisbremse einerseits für das Finanzministerium billiger machen, anderseits dafür sorgen, dass es mehr Anreize gibt für die Haushalte ihren Stromanbieter zu wechseln, falls die 15 Cent nicht ausreichen, um den Strompreis in erträgliche Niveaus zu bringen", sagte Felbermayr vergangene Woche gegenüber Ö1.

Ebenfalls angepasst und bis Ende 2024 verlängert wird die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energiekonzernen. Zur Förderung des Ausbaus grüner Stromproduktion können dabei statt wie bisher 50 Prozent künftig 75 Prozent der Investitionskosten abgesetzt werden. Die Investition in den Ausbau von erneuerbaren Energien müssen heuer oder in den nächsten drei Jahren getätigt werden. Außerdem wird künftig jeder Gewinn, der mehr als fünf Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2018-2021, mit 40 Prozent zusätzlich zur Körperschaftsteuer und allen anderen Abgaben besteuert.

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