UBS in Hongkong wegen Libor-Verfehlungen gerügt

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Die schweizer Großbank UBS ist auch in Hongkong wegen Verfehlungen im Zusammenhang mit der Festlegung von Referenzzinsen gerügt worden. Die Finanzmarktaufsicht HKMA verhängt allerdings keine Strafe, sondern lässt es bei Korrektur-Maßnahmen bleiben.

So sollen disziplinarische Maßnahmen gegen die betroffenen Mitarbeitenden ergriffen und die internen Abläufe und Kontrollmechanismen verbessert werden. Abhängig von der Umsetzung behält sich die Behörde weitere aufsichtsrechtliche Schritte vor.

Die HKMA hat wegen des Verdachts auf Manipulationen des Referenzzinses Hongkong-Libor (Hibor) neun Banken untersucht und einzig bei der UBS Verfehlungen festgestellt. Bei der Schweizer Bank seien rund 100 interne Chat-Mitteilungen aus den Jahren 2006 bis 2009 mit Anweisungen zur Anpassung für die Hibor-Eingabe gefunden worden. Diese Anweisungen hätten nur "geringfügigen Einfluss" auf die Hibor-Festlegung durch die zuständigen Banken gehabt.

Hingegen sei es "inakzeptabel", dass die UBS das Fehlverhalten zwar festgestellt, dies der HKMA aber nicht gemeldet habe. Darüber hinaus seien erhebliche Mängel im internen Kontrollsystem der Schweizer sowie bei der Governance im Zusammenhang mit dem Prozess zur Hibor-Eingabe, aber auch in andere Bereichen gefunden worden.

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Die UBS habe mit den Behörden in der Untersuchung kooperiert und zugesichert, die gemachten Auflagen zu erfüllen, heißt es in der Mitteilung weiter. Seit Oktober 2010 ist die UBS nicht mehr Mitglied im Gremium der Hibor-Festlegung.

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