"Triumph für Urheberrecht"

US-Gericht stoppt Googles Bücherpläne

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Herber Rückschlag für das IT-Unternehmen und dessen Digitalisierungspläne.

Die weitreichenden Pläne des Internet-Konzerns Google zur Digitalisierung von Millionen von Büchern haben einen Dämpfer erhalten. Ein US-Richter kippte am Dienstag einen Vergleich des Unternehmens mit amerikanischen Autoren und Verlegern, wonach Google für die Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht gehabt hätte, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. Für Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der österreichischen IG Autorinnen Autoren, ist das Urteil ein "großer Triumph für das europäische Urheberrecht und die Anstrengungen Österreichs, Deutschlands und der Schweiz" in den vergangenen Jahren.

Gut für das Urheberrecht
Durch das Urteil "haben wir dem Grundsatz nach elementar recht bekommen", nämlich dass die von Google angestrebte "opt-out"-Regelung nicht zulässig ist, betonte Ruiss im Gespräch mit der APA. Diese hätte bedeutet, dass Rechteinhaber der Verbreitung ihrer Werke durch Google ausdrücklich widersprechen müssten. Richter Denny Chin schlug stattdessen vor, dass die Rechteinhaber einzeln zustimmen sollen ("opt-in"). Das bedeute nun, dass das "Urheberrecht wieder in alle seine Recht versetzt worden ist", die Chance für Google, das Digitalisierungsprojekt auf diesem Wege fortzuführen, hält Ruiss für erloschen.

Heftige Kritik
Der Vergleich stammt aus dem Jahr 2008, er wurde 2009 nach heftiger Kritik aus Europa bereits einmal überarbeitet. Laut Ruiss sei man damals aus einer aussichtslosen Situation gestartet, es habe geheißen, "gegen die normative Kraft des Faktischen sei man chancenlos". Das hätte sich nicht bestätigt. "Ich gehe davon aus, dass Google keinen weiteren Versuch hinsichtlich einer Generalregelung unternehmen wird", sondern verstärkt auf Partnerschaften mit konkreten Verlagen oder Institutionen setzen werde, erklärte der Geschäftsführer der IG. "' Google Books ' kann man als gescheitert betrachten."

Österreichische Vertreter sehen Entschluss positiv
Auch der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels (HVB) begrüßt in einer Aussendung das Urteil. "Richter Denny Chin hat mit der Ablehnung dieses Vergleichs deutlich gemacht, dass sich das Urheberrecht auch von Großkonzernen nicht beugen lässt", so HVB-Präsident Gerald Schantin. Benedikt Föger, Vorsitzender des Österreichischen Verlegerverbands, sieht die Einwände gegen das Google Book Settlement bestätigt: "Das Gericht ist unserer Argumentation in ganz wesentlichen Punkten gefolgt. Die Notwendigkeit der Digitalisierung steht völlig außer Frage, darf aber nicht auf einer willkürlichen Rechteverletzung basieren. Nun sind die Türen offen für eine neue gemeinsame Lösung im Interesse der Internet-User, die auch die Rechte der Autoren und Verlage wahrt", so Föger in einer Aussendung.

Langzeitprojekt
Google begann 2004 damit, Bücher einzuscannen, ins Internet zu stellen und durchsuchbar zu machen. Das Projekt "Google Books" stützt sich auf Werke, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist, die also für jedermann frei verwendet werden dürfen. Mit dem US-Vergleich wollte Google auch solche Bücher anbieten, bei denen der Rechtsschutz noch besteht, die aber nicht mehr verfügbar sind. Richter Chin sah die Gefahr, dass die Vereinbarung gegen internationales Recht verstößt, weil auch in den USA angemeldete ausländische Bücher darunter fielen.

Google ist enttäuscht
Die Entscheidung sei "klar enttäuschend", teilte Google mit und kündigte an, die weiteren Möglichkeiten zu prüfen. Der Richter selbst rief die Parteien in seiner 48-seitigen Urteilsbegründung zu einer Änderung des Vergleichs auf. Müsste der Konzern jedoch bei jedem Autoren oder Verlag einzeln die Zustimmung einholen, würde dies das Projekt "Google Books" erheblich zurückwerfen. Ein neuer Termin wurde für den 25. April angesetzt.

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