Kurz vor Anlaufen der Influenza-Pandemie-Impfaktion hat das österreichische Gesundheitsministerium eine neue Fachinformation zu dem Thema herausgegeben. Die wichtigsten Inhalte:
- "Ab 27. Oktober 2009 ist die Impfung für Berufstätige in Gesundheitseinrichtungen über den jeweiligen Dienstgeber in definierten Krankenanstalten, Pflegeheimen etc. erhältlich und empfohlen. Selbstständig tätige Gesundheitsberufe, alle ambulanten Sanitäts- und Pflegedienste etc. haben ebenfalls die Möglichkeit zur Impfung. Details über die Durchführung werden jeweils vom zuständigen Bundesland in enger Zusammenarbeit mit den Berufsvertretungen und Dienstgebern geplant und bekanntgegeben. Ziel der Impfung ist neben dem eigenen Schutz auch der Schutz von besonders gefährdeten Patientinnen und Patienten vor der Ansteckung durch infiziertes Gesundheitspersonal."
- "Ab 9. November 2009 wird die Impfung folgenden Risikopersonen in Impfzentren angeboten. Die Impfung ist bei diesen Risikogruppen empfohlen, um mögliche schwere Komplikationen im Erkrankungsfall zu minimieren."
Die definierten Risikogruppen
1. Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Grunderkrankungen:
- chronische Krankheiten des Atmungssystems,
- chronische Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems,
- chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, andere Grundkrankheiten, welche die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht),
- chronische Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus),
- chronische Leber- und Nierenerkrankungen,
- Immunsystemschwäche (angeboren oder erworben),
- Krebserkrankungen
Die Impfung von Kindern mit diesen Grunderkrankungen wird ab dem sechsten Lebensmonat empfohlen. Empfohlen wird auch die Pneumokokkenimpfung.
2. Schwangere (ab der 15. Schwangerschaftswoche), auch Frauen vor einer geplanten Schwangerschaft sollten sich impfen lassen. Bei Schwangeren, die in Unkenntnis einer bestehenden Gravidität im ersten Schwangerschaftsdrittel geimpft wurden, besteht kein erhöhtes Risiko für Mutter und Fötus.
3. Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit oben genannten Grunderkrankungen. Diese Personen sollen geimpft werden, da der Impfstoff bei Kindern unter dem 6. Lebensmonat nicht zugelassen ist.
4. Grundsätzlich kann sich aber jeder, der sich vor der neuen Influenza schützen will, auch impfen lassen. Die Impfung erfolgt immer auf freiwilliger Basis. Personen ab dem 50. Lebensjahr wird wie bisher die Impfung gegen die saisonale Grippe angeraten. Die Einzeldosis beträgt für alle Impflinge 7,5 Mikrogramm der Antigene.
"Celvapan" kann prinzipiell gleichzeitig mit einem saisonalen Grippeimpfstoff an unterschiedlichen Injektionsstellen (z.B. linker und rechter Oberarm) verabreicht werden, aber auch in jedem anderen beliebigen Zeitabstand. Auch jeder andere Tot- oder Lebendimpfstoff kann gleichzeitig oder in einem beliebigen Zeitabstand verabreicht werden. Der Abstand zwischen den beiden Teilimpfungen gegen die neue Influenza beträgt drei Wochen. Für jeden Impfling (außer Gebührenbefreite) entstehen Kosten in der Höhe der Rezeptgebühr (4,90 Euro) pro Impfung.