Wie der Name verrät, gibt das Mindeshaltbarkeitsdatum an, wie lange ein Nahrungsmittel MINDESTENS hält (und nicht, dass es am Stichtag ungenießbar wird). Dies bedeutet, dass Lebensmittel oft völlig unnötig weggeworfen werden.
Kaum ist ein Lebensmittel „abgelaufen“, landet es oft auch schon in der Mülltonne. Dabei macht die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums Speisen keinesfalls ungenießbar: Vielmehr legt der Hersteller durch das selbst vergebene Datum fest, bis wann die spezifischen Eigenschaften des Produktes - zum Beispiel frisches Grün und knackige Blätter beim Salat - garantiert sind. Ob etwas noch „gut“ ist, sagen Ihnen Ihr Geruchs- und Sehsinn viel eher als das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Wir haben für Sie eine Slide-Show mit interessanten Informationen zur Haltbarkeit von Lebensmitteln zusammengestellt.
Haltbarkeit von Lebensmitteln
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Muss überall ein Mindeshaltbarkeitsdatum aufgedruckt sein?
Nein, nicht zwingend ist dieses Datum bei- Alkoholika mit einem Alkoholgehalt über zehn Prozent
- unbehandeltem Frischgemüse und –obst
- alkoholfreien Getränken und Alkoholika, die an eine gemeinschaftliche Einrichtung geliefert werden
- Essig
- Salz
- Zucker in Festform
- Kaugummi
- Speiseeis in portionierter Form
- Back- und Süßwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden.
Achtung, Verwechslungsgefahr!
Man muss das Mindesthaltbarkeitsdatum vom Verbrauchsdatum unterscheiden: Besonders verderbliche Speisen (z.B. rohes Fleisch) sollen schnell verarbeitet werden und bedürfen eines Verbrauchsdatums („zu verbrauchen bis…“). Seien Sie hier bitte vorsichtig und setzen Sie sich nicht der Gefahr von Salmonellen oder dem EHEC-Bakterium aus.
Spinat- und Pilzgerichte
Erinnern Sie sich an die Weisheiten der Oma oder Mutter, dass man Spinat- und Pilzgerichte unter keinen Umständen noch einmal aufwärmen darf? Dies ist nur bedingt richtig! Zwar stimmt es, dass sich auf lange warm gehaltenen oder bei Raumtemperatur gelagerten Spinat- und Pilzgerichten leicht Bakterien bilden, schnell gekühlt können die Speisen jedoch ohne Bedenken aufgewärmt werden.
Schimmel
Abgesehen von Hartwürsten und Hartkäse (hier reicht großzügiges Wegschneiden) oder Zwiebeln (kaputte Schichten entfernen) sollten Sie schimmelige Lebensmittel nicht mehr essen: Der Schimmelteppich ist nur der sichtbare Teil des Schadens, die Nahrungsmittel sind von den Schimmelpilzfäden durchzogen: den verschimmelten Brotlaib also ganz und Nüsse oder Getreide ohne Aussortieren wegschmeißen.
Die Konservendose wölbt sich nach außen
Unbedingt und ohne zu Überlegen wegschmeißen! Wahrscheinlich hat sich Botulinumtoxin gemeldet, bei Verzehr entsteht Lebensgefahr.
Reis, Mehl und Nudeln
Ungeöffnet sind Nudeln und Reis mindestens eineinhalb Jahre haltbar. Achten Sie bei selbstgemachten Teigwaren auf gute Trocknung. Vollkornprodukte verderben leichter als Weißmehlprodukte.
H-Milch
Haltbar-Milch wird nicht sauer, wenn sie schlecht wird, darum nach Öffnen maximal sieben Tage im Kühlschrank lassen.
Gewürze
Trocken gelagert, büßen Gewürze nach langer Lagerung höchstens ihren Geschmack, nicht die Genießbarkeit ein. Achtung jedoch, wenn Sie mit Wasserdampf in Berührung kommen. Das feuchte Klima ist ideal für Bakterien und Keime.