Spitalsstandorte in Kärnten bleiben erhalten
Der RSG soll am 30. September bei einer "Gesundheitsplattform" aller Beteiligten und danach im Landtag beschlossen werden. "Ab dem Tag der politischen Beschlussfassung ist an die Umsetzung heranzugehen", sagte Kaiser. Vorgesehen ist die Beibehaltung der Standort- und Beschäftigungsgarantien für alle öffentlichen Krankenanstalten, die Vermeidung von Über-, Unter- sowie Fehlversorgung und das Forcieren von Kooperationsmodellen zwischen Krankenanstalten und niedergelassenen Leistungsanbietern. "Der RSG hat bis 2015 Gültigkeit und stellt Weichen bis 2020", erklärte der Gesundheitslandesrat.
Konkret werden die Akutbetten in den elf Kärntner Fondskrankenanstalten reduziert. So wird die Anzahl der Betten im LKH Klagenfurt von 1.422 auf 1.373 reduziert, das ist der stärkste Einschnitt. In den übrigen Spitälern liegen die Bettenreduktionen zwischen drei und 15 an der Zahl. Die drei kleinsten Spitäler dürfen ihre Bettenzahl behalten, die Sonderkrankenanstalt de La Tour der Diakonie Kärnten, wo Suchtkranke behandelt werden, erhält zwei Betten mehr und führt zukünftig 56 Betten. Die Spitäler verursachen laut Kaiser derzeit Gesamtkosten von 685 Millionen Euro jährlich, pro Bett seien dies 190.000 Euro.
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