Endlich Urteil

Gericht entscheidet: Rapper Bushido bekommt nach jahrelangem Streit Millionen zurück

Anis Ferchichi, besser bekannt als Bushido, kann jubeln. In der langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzung um die gemeinsamen Villen mit seinem Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker gibt es nun ein finales Urteil. Es geht um eine Millionensumme, auf die der Rapper lange warten musste. 

Mittwoch hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. In dem Prozess um die Zwangsversteigerung der gemeinsamen Immobilien in Kleinmachnow bei Berlin ging es um 3,68 Millionen Euro. Diese Summe stellt den Anteil dar, der dem Rapper aus dem Verkauf der Villen zusteht. Das Geld war zuvor bei Gericht hinterlegt worden, nachdem Bushido auf die Freigabe geklagt hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein vor vier Jahren ergangenes Urteil des Landgerichts und wies die Berufung von Arafat Abou-Chaker ab. Auch in der österreichischen Rap-Szene wird dieser finale Sieg mit großem Interesse verfolgt.

Bushido
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Kampf um gemeinsames Erbe

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen zwei Villen und die dazugehörigen Grundstücke am Zehlendorfer Damm. Die Objekte mit einer Gesamtfläche von über 16.600 Quadratmetern waren bereits im Jahr 2022 beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden. Den Zuschlag erhielt damals Ahmed Abou-Chaker, der Sohn von Arafat. Um die Eigentümergesellschaft aufzulösen, hatte Bushido die Zwangsversteigerung ursprünglich selbst beantragt.

Bushido vor Gericht
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Sittenwidrige Verträge als Grund

Dies ist nicht der erste rechtliche Erfolg für den Musiker in diesem Jahr. Bereits im Jänner gab es ein richtungsweisendes Urteil in einem anderen Prozess vor dem Kammergericht Berlin. Dabei wurde die Berufung von Abou-Chaker gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin II zurückgewiesen. In diesem Fall ging es um Managementverträge, die das Gericht als sittenwidrig und damit unwirksam nach § 138 BGB einstufte. Die künstlerischen und wirtschaftlichen Freiheiten von Bushido seien dadurch massiv eingeschränkt gewesen.

Weitere Zahlungen fällig

Anna-Maria Ferchichi und Bushido
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Durch die Bestätigung der Unwirksamkeit des Managementvertrags bleibt Abou-Chaker verpflichtet, rund 1,78 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an Bushido zu zahlen. Das Gericht sah ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung in der damaligen geschäftlichen Verbindung. Mit der aktuellen Entscheidung zur Freigabe der Millionen aus der Villen-Versteigerung ist ein weiteres Kapitel des Rechtsstreits abgeschlossen.

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