Schlagerstar

Parkhaus-Unfall und Fahrerflucht: Ermittlungen gegen Nino de Angelo

Nach einem Parkhaus-Unfall in Bayern ermittelt die Justiz gegen einen bekannten Schlagerstar. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt, im Raum steht eine Bewährungsstrafe. 

Die Justiz ermittelt gegen einen prominenten Musiker: Wie die zuständige Behörde auf Anfrage von RTL bestätigt, wurde in einem Verkehrsfall aus dem Juli 2025 ein Strafbefehl erlassen. Im Zentrum der Vorwürfe steht ein Vorfall in einem Parkhaus, bei dem der Lenker ein anderes Fahrzeug sowie eine Schrankenanlage beschädigt haben soll.

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Laut den Ermittlungen ereignete sich der Unfall am 9. Juli 2025 gegen 17.45 Uhr in Kempten. Beim Ausparken soll der Fahrer eines dunkelgrünen Dodge Charger RT zunächst ein abgestelltes Auto touchiert haben. Anstatt anzuhalten und sich um den Schaden zu kümmern, habe er seine Fahrt fortgesetzt und dabei zusätzlich eine Kabelleitung sowie eine Schranke beschädigt. Der entstandene Sachschaden wird von der Polizei mit rund 3500 Euro beziffert. Zeugen verständigten daraufhin die Exekutive.

Fahrerflucht

Dem Musiker wird zudem vorgeworfen, sich vom Unfallort entfernt und sich einer Polizeikontrolle entzogen zu haben. In diesem Zusammenhang ist sogar von einer kurzen Verfolgungsfahrt die Rede. „Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt“, erklärte Richterin Katrin Eger gegenüber RTL.

Wie Bild berichtete, handelte es sich bei dem Unfalllenker um Schlagerstar Nino de Angelo. Die Polizei bestätigte dem Blatt damals, dass der Fahrer 61 Jahre alt und eine Person des öffentlichen Interesses sei. Auch in der „Allgäuer Zeitung“ wurde der Verdacht konkretisiert: Dort war von einer Person „aus der Musikbranche“ die Rede.

Freiheitsstrafe droht

Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen lehnte de Angelo im Sommer ab. Sein Rechtsanwalt Achim Ziegler erklärte damals gegenüber BILD: „Unser Mandant wird zum jetzigen Zeitpunkt weder kommentieren, ob gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch sonstige Erklärungen abgeben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass, selbst wenn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig wäre, in jedem Fall die Unschuldsvermutung gilt – was wir unbedingt zu beachten bitten.“

Nach Informationen von RTL hat die Staatsanwaltschaft nun beim Gericht die Verhängung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Der Strafbefehl ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Sänger hat zwei Wochen Zeit, Einspruch zu erheben. Eine aktuelle Anfrage des Kölner Senders zum Strafbefehl blieb unbeantwortet. Auch hier gilt: Es gilt die Unschuldsvermutung.

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