Nicht verurteilt

Bushido: Anklage wegen Hass-Song abgelehnt

Bushido
© APA
"Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an," so sein Anwalt.
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Die Anklage gegen Rapper Bushido (35) wegen seines Liedes Stress ohne Grund ist vorerst vom Tisch. Das Amtsgericht Tiergarten habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Staatsanwaltschaft, die den Musiker wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angeklagt hatte, könne aber Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Skandal-Song
"Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an," wird Bushidos Anwalt im Tagesspiegel zitiert. Kritiker werfen Bushido vor, das Lied Stress ohne Grund enthalte Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Namentlich werden in dem Song etwa Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordete Serkan Tören genannt. Die beiden hatten im Sommer Anzeige erstattet.

Bushido ist auch wegen anderer Beschuldigungen im Visier der Justiz: Ihm werden gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung vorgeworfen.

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