Mildes Urteil

Nadja Benaissa: 2 Jahre auf Bewährung

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Kein Gefängnis: Bewährung und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der HIV-Prozess gegen Nadja Benaissa ging heute, Donnerstag, zu Ende: Um 13 Uhr verlas der Richter das Urteil gegen die Sängerin, die als Mitglied der Pop-Band No Angels bekannt geworden war: Das Amtsgericht Darmstadt in Deutschland verhängte zwei Jahre Haft gegen die 28-Jährige, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus. Außerdem soll Nadja 300 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Aids-Hilfe-Einrichtung leisten und sich „zur Aufarbeitung ihrer Vergangenheit“ einer Therapie unterziehen.

Das Gericht befand sie der gefährlichen Körperverletzung und in einem anderen Fall der versuchten gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Benaissa hatte schon zu Beginn des Prozesses eingeräumt, vor den Sexualkontakten von ihrer HIV-Infektion gewusst zu haben. Ein Gutachter stellte fest, dass sie"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" einen Mann mit dem gefährlichen Virus angesteckt hat.

In ihrem Schlusswort als Angeklagte hatte sie am Mittwoch ihr tiefes Bedauern über die Ansteckung des Exbekannten ausgedrückt und erklärt: "Ich wünsche, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen."

Ausstieg bei No Angels? Management schweigt
Wochenlang wurde ihr Intimleben öffentlich ausgebreitet, selbst ihre heute zehnjährige Tochter erfuhr erst aus den Zeitungen von der Aids-Infizierung ihrer Mutter. Besonders strafmildernd galt das berührende Geständnis Benaissas am ersten Verhandlungstag. Am 16. August sagte sie vor Gericht: „Ich habe Fehler gemacht. Ich habe das Risiko verdrängt. Ich habe nicht gewollt, dass sich jemand bei mir ansteckt. Ich hätte mit dem Thema verantwortungsvoller umgehen müssen. Es tut mir von Herzen leid.“ Richter und Staatsanwalt dürfte die Sängerin damit überzeugt haben.

Wie allerdings Benaissas Gesangskarriere nach dem Urteil weitergeht, ist bisher noch unklar: Gerüchte über einen Ausstieg bei den No Angels bleiben derzeit unkommentiert.

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