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Die "Dancing Stars" bald vom Finanzamt geschröpft?

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Dorians und Lizzys Showsuppe bald versalzen? Alle Teilnehmer könnten bald vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.

Die Teilnehmer der ORF-Show "Dancing Stars" könnten bald vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Nicht nur der Gewinner, Dorian Steidl, sondern auch die früher ausgeschiedenen Promis wurden für ihren Auftritt honoriert. Dabei handelt es sich laut einem Artikel des Senatsvorsitzenden im Unabhängigen Finanzsenat in Linz, Bernhard Renner, in der Fachzeitschrift "Steuer- und Wirtschaftskartei" (SWK) um einen Wettbewerbspreis, der grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig ist, laut Wiener Zeitung.

Auftrittshonorar unterliegt Steuerpficht
"Die prominenten Dancing Stars haben das Honorar unabhängig von ihrem Vorankommen in der Sendung erhalten", sagte Renner zur APA. Es handle sich deshalb nicht um nicht-steuerpflichtige Spiel- und Wettgewinne aus TV-Sendungen, sondern um ein Auftrittshonorar, welches der Einkommenssteuerpflicht unterliege. "Es liegt nämlich ein Verhältnis von Leistung und Gegenleistung vor", erklärte Renner.

Nach der bisherigen Rechtsansicht waren Gewinne aus TV-Sendungen, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt wurden, nicht einkommenssteuerpflichtig. Dies beruht laut Renner auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahre 1962, die sich auf die Sendung "Quiz 21" bezog. Diese Verwaltungspraxis ist laut dem SWK-Bericht auf Shows wie "Dancing Stars" oder "Starmania" "zweifellos nicht anwendbar", weil nicht das Allgemeinwissen zum Honorar führte.

Dancing Stars über den ORF versichert
"Der ORF gibt zu geschlossenen Verträgen keine Detailauskünfte", sagte ORF-Unternehmenssprecher Pius Strobl auf Anfrage. Steuerrechtliche Fragen seien im Vorfeld der Dancing Stars "selbstverständlich" geprüft worden. "So wurden etwa die Dancing Stars vom ORF zur Sozialversicherung gemeldet", meinte Stobl weiter.

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