Unterlassungsklage
Helene Fischer erzürnt über FPÖ
Phänomenal verärgert zeigt sich Helene Fischer dieser Tage über das Verhalten des Parteichefs der FPÖ, Heinz-Christian Strache. Die FPÖ darf das Video zum Liebeslied "Phänomen" der deutschen Schlagersängerin Helene Fischer in Zukunft nicht mehr bei Parteiveranstaltungen spielen. Ein Anwalt der Sängerin hat ein Ersuchen auf Unterlassung gestellt, nachdem das Musik-Video beim Neujahrstreffen der FPÖ am 21. Jänner vor 2.500 Parteifreunden in der Salzburgarena vor dem Auftritt von FP-Chef Heinz-Christian Strache auf einer großen Leinwand gezeigt worden war.
Hier das Video zu "Phänomen"
Klage angedroht
"Wir waren irrtümlich der Ansicht, dass mit der AKM-Gebühr für das Lied auch das Video abgegolten ist. Der Anwalt hat dezent darauf hingewiesen, dass das nicht der Fall ist", nahm FPÖ-Sprecher Martin Glier am Dienstag gegenüber der APA zu Medienberichten Stellung, wonach die Freiheitlichen mehrere hundert Euro zahlen mussten, um keine Klage zu riskieren. "Wir haben die Anwaltskosten schon überwiesen", sagte Glier. Falls die FPÖ das Video nochmals zeige, gebe es eine Klage. Dass nun der Fall in den Medien auftauche, bezeichnete Glier als "verzweifelten Versuch, uns wieder anzupatzen".
Fischer keine Werbefigur
An dem Liebeslied "Phänomen" fand die FPÖ offenbar gefallen. "Weil du total aus der Reihe tanzt, ein Mensch wie du, gibt dem Leben Glanz", zitierte heute der ORF Salzburg auf seiner Homepage eine Textpassage daraus. Die Sängerin wolle aber nicht von einer Partei als Werbefigur benutzt werden, hieß es.
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