Welfenprinz tobte

Prinz Ernst August: Pöbel-Eklat nach Hammer-Urteil

Prinz Ernst August
© Getty Images
Nach seiner Verurteilung wegen Straftaten im Vollrausch tobte der Welfenprinz.
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OÖ. Keineswegs standesgemäß, aber typisch für ihn endete der Prozess in Wels gegen Prinz Ernst ­August von Hannover. Um 16.33 Uhr verließ der 67-Jährige am Dienstag nach einem Hammerurteil das Landesgericht mit den Worten: „Hauen Sie ab, Sie Schwein!“ Gemeint war eine Reporterin der deutschen Bild-Zeitung.

Das passte zu dem ganzen unappetitlichen Verfahren gegen den Welfenprinzen, der schon 1999 vor Gericht gestanden hatte, weil er einen Polizisten als „unverschämtes Schwein“ beschimpft hatte. Später reüssierte der Enkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. mit der Bezeichnung „Arschlöcher“ für Journalisten.

Die Richterin in Wels verurteilte den „Pöbel-Prinzen“ zu zehn Monaten bedingter Haft. Außerdem muss er in Psychotherapie, darf keinen Schnaps mehr trinken, und das Schlimmste: Seine Königliche Hoheit darf nicht auf sein Jagdschloss in Grünau im Almtal (Gmunden) zurück, muss sich eine neue Bleibe suchen.

Aussetzer im Medikamenten- und Alkoholrausch

Eingebrockt hatte sich das der Ehemann von Caroline von Monaco durch gravierende Aussetzer im Medikamenten- und Alkoholrausch. Im Juli und September ging er mit einem Messerschleifer auf Polizisten los, bedrohte Beamtinnen mit einem Baseballschläger und versetzte ­seine Angestellten in Todesangst – ÖSTERREICH berichtete.

Polizist Friedrich Z. (54) als Zeuge vor Gericht: „Er sagte, wir wären Nazis, wir gehörten umgebracht. Wir gehörten verstümmelt, unsere Hoden abgeschnitten.“ Julia H. (23), die Tochter seiner Angestellten: „Er sagte meinem Vater, er gehöre in die Psychiatrie, dort würde er gef…, und meine Mutter gehöre auf den Strich.“

Die Richterin knallhart zur dreijährigen Bewährungszeit: „Es darf nichts mehr sein, sonst müssen Sie ins Gefängnis.“ Nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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