Trotz laufenden Asylverfahrens könnte Arigona Zogaj ab 1. Juli abgeschoben werden. Der Kosovo gilt ab dann als "sicheres Land" .
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Bislang hat Arigona noch keinen Bescheid über ihr laufendes Asylverfahrenerhalten. Sollte dieser negativ sein, kann sie in Berufung gehen. Aber: Ab1. Juli gilt der Kosovo als „sicheres Herkunftsland“. Heißt: Sie kann nachder Einzelfall-Prüfung noch während des Verfahrens abgeschoben werden.
"Medizinische Fragen"
Arigonas Anwalt Helmut Blummeldet dagegen „rechtsstaatliche Bedenken“ an. „In Arigonas Fall geht es vorallem um medizinische Fragen zu Arigonas Gesundheitszustand und um Zweifelan den Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo“, so Blum.