2020 sollte für viele Paare ein besonderes Jahr werden. Doch die Pandemie zwingt viele, ihre Hochzeitspläne auf Eis zu legen. Wie Verlobte und Dienstleister damit umgehen, und wie Sie jetzt trotzdem Ja sagen können.
Während der Heiratsmonat Mai das Hochzeitsglück zahlreicher Paare markieren sollte, machte Corona den meisten einen Strich durch die Rechnung. Denn ein Fest, wie viele es sich für diesen Rahmen ausgedacht und viele Monate lang geplant hatten, ist aus zahlreichen Gründen aktuell nicht möglich. Abgesehen von dem Veranstaltungsverbot bis Ende Juni oder den physischen Einschränkungen, die derzeit erwünscht sind, hat derzeit auch keine Gaststätte offen, die eine Festgesellschaft beherbergen würde. Für die angehenden Bräute und Bräutigame bedeutet das abgesehen von etwas potenziellem Frust, dass sie ihre Hochzeit nun absagen oder verlegen müssen.
Auf schlechte Zeiten folgen immer gute Zeiten!
Wenn die Krise endlich überstanden ist, könnte es auch zu einem potenziellen Hochzeitsboom kommen, wie eine Studie über die Folgen des Hurrikans „Hugo“ in den USA 1989 zeigte. So ließen sich ein Jahr nach der Katastrophe zwar viele Paare scheiden, doch sowohl Eheschließungen als auch Geburtsraten stiegen sprunghaft an.
Geheiratet werden darf hierzulande aktuell schon auch – allerdings unter strengen Voraussetzungen. Die Hochzeitsgesellschaft darf inklusive Standesbeamten nicht mehr als maximal fünf Personen betragen, der Mindestabstand, wenn die Personen nicht im gleichen Haushalt oder in einer Lebensgemeinschaft leben, muss eingehalten werden, und auch ein Mund-Nasen-Schutz gilt als Pflicht. Viele wollen daher lieber „freiere“ Zeiten abwarten, weshalb die meisten Trauungen in Wien wie auch in den Bundesländern fürs Erste abgesagt wurden. Wie romantisch kann eine Zeremonie mit Mundschutz und ohne wirkliche Möglichkeit auf eine anschließende Feier denn auch sein? Die Betroffenen der Branche – ob Brautpaare oder Dienstleister – bleiben trotzdem guter Dinge.
Wie man jetzt Ja sagen kann: Derzeit sind Hochzeiten und Trauungen aufgrund des Coronavirus noch verboten. Ab Ende April dürfen die Standesämter in Wien wieder Trauungen vornehmen. Mehr als maximal fünf Personen – inklusive Standesbeamten – dürfen bei der Hochzeit aber nicht dabei sein. Es gilt auch der Mindestabstand, wenn die Personen nicht im gleichen Haushalt oder in einer Lebensgemeinschaft leben. Und auch ein Mund-Nasen-Schutz wird Pflicht sein. Besteht das Brautpaar neben den Eltern auch auf den Trauzeugen, müssen die Standesbeamten damit einverstanden sein. Damit dennoch alle der Zeremonie beiwohnen können, gibt es die Möglichkeit eines Livestreams, wo sich Angehörige und Freunde einloggen können, heißt es seitens der MA 63. Infos: wien.gv.at |