Alles neu. Das kommende Jahr bringt eine Flut an neuen Gesetzen. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, fasst MADONNA die wichtigsten zusammen.
Die gute Nachricht im noch jungen Jahr 2017: Nicht nur Sie müssen sich an Ihre Neujahrsvorsätze halten – auch die Politik muss das. Die hat im vergangenen Jahr nämlich ein paar Vorsätze gefasst, beschlossen und die traten – zumindest die meisten – mit dem 1. Jänner 2017 in Kraft. Vieles davon dürfte Ihnen gefallen!
Damit Sie allerdings den Überblick in der Flut von Gesetzen und neuen Regelungen zu Jahresanfang nicht verlieren, haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen rausgesucht und zusammengefasst.
Kinderbetreuung
Die größte Neuigkeit betrifft jene, die gerade an einem Kind basteln oder frühestens am 1. März Eltern werden: Denn dann tritt das neue Kindergeldkonto in Kraft. Die Bezugsdauer kann dabei flexibel gewählt werden, und unabhängig davon erhalten die Eltern eine Gesamtsumme von maximal 15.449 Euro. Dazu kommen noch 1.000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn sich beide die Betreuung zumindest 60:40 aufteilt. Apropos, Väter dürfen sich über den sogenannten „Papamonat“ freuen.
Hochzeit. 2017 heißt es baba , Roaminggebühren. Denn Telefonieren im EU-Ausland soll, wenn es nach der EU-Kommission geht, künftig kostenlos sein – die Internetnutzung billiger. Außerdem dürfen künftig auch Lebensgefährten erben, nach einem langen Krankenstand wird Teilzeitarbeit möglich und die Politik hat endlich eine Ungerechtigkeit beseitigt: Homosexuelle dürfen sich ab 2017 auch am Standesamt das Jawort geben.
Was 2017 bringt
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Betreuung
Das Kindergeld wird flexibler: Während die einkommensabhängige Variante bestehen bleibt, werden die vier Pauschalmodelle zu einem Kindergeld-Konto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen rund zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden.
In der EU Kein Roaming mehr
Handys. Ab dem kommenden Jahr telefoniert man im EU-Ausland für die selben Kosten wie zu Hause. Ab 15. Juni soll, geht es nach der EU-Kommission, ein gebührenfreies Roaming ohne eine zeitliche Einschränkung umgesetzt werden. Die mobile Internetnutzung soll billiger werden. Verbraucherschützer sorgen sich, dass Telefonieren dann insgesamt teurer wird.
Homo-Ehe auch am Standesamt
Gleiches Recht. Eingetragene Partnerschaften zwischen Homosexuellen können ab 2017 wie Ehen am Standesamt geschlossen werden. Bisher war dies nur bei den Bezirksverwaltungsbehörden möglich. Zudem gilt künftig auch ein gemeinsamer Familienname. Zuvor gab es nur den gemeinsamen „Nachnamen“, was auf Dokumenten die Unterscheidung zur Ehe markierte.
Lebensgefährten erben jetzt auch
Erbrecht. Die Reform des mehr als 200 Jahre alten Erbrechts tritt 2017 in Kraft. Damit kommen Lebensgefährten auch ohne Testament zum Zug, wenn es keine anderen gesetzlichen Erben gibt. Voraussetzung ist, dass man mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht verheiratet war.
Papamonat
Familienzeit. Künftig können Väter direkt nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zu Hause bleiben. Aus dem Kindergeld bekommen sie eine Pauschalsumme von 700 Euro, dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Es besteht zudem voller Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung. Rechtsanspruch auf die „Familienzeit“ gibt es keinen, der Arbeitgeber muss zustimmen.
Teilzeit nach Krankenstand
Pause. Schwer erkrankten Arbeitnehmern soll die Rückkehr ins Arbeitsleben erleichtert werden. Wer sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit vereinbaren und erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld.
Schulen: Sport und Förderung
Kompetenz. Ab dem Schuljahr 2017/18 werden in den ersten Klassen der Volksschulen flächendeckend neue Testinstrumente angewendet, durch die Sprachprobleme von Schülern erkannt und dann durch individuelle Förderung behoben werden können. Der Sportminister will die tägliche Turnstunde auf alle Bundesländer ausdehnen.
Post liefert für Online-Shopper
Pakete. Der Jahreswechsel bringt für Post-Kunden einige Neuerungen. Künftig gibt es Briefe in den Größen „S“ und „M“, das Päckchen in „S“ und „M“ sowie Pakete in den Größen „S“ bis „XXL“. Mit dem Päckchen will die Post kleine Online-Bestellungen besser abdecken, es kostet 2,50 bzw. 4 Euro und hat bei beiden Größen ein Maximalgewicht von zwei Kilogramm.