13 Monate, 2,5 und 3 Jahre

Bankomat-Knacker-Bande: Drei lange Haftstrafen

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Urteil am Landesgericht St. Pölten nicht rechtskräftig.

Im Prozess um geplünderte Bankomaten in Niederösterreich und der Steiermark sind die drei slowakischen Angeklagten am Montag zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Der 39-Jährige fasste drei Jahre aus, der 32-Jährige 2,5 Jahre. Der 46-Jährige erhielt als Chauffeur bei den beiden Taten in der Steiermark 13 Monate. Das Urteil des Landesgerichts St. Pölten ist nicht rechtskräftig.

Der 39-Jährige hatte gestanden, bei allen drei von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Im April 2015 hatte er im niederösterreichischen Amstetten mit einem bereits verurteilten Mittäter einen Bankomat in einer Filiale einer Heimwerkerkette geplündert. Am 6. April 2016 hatte er in Pinggau (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) - gemeinsam mit einem unbekannten Komplizen - einen Geldautomaten aus dem Foyer eines Supermarktes gestohlen. Zuvor war die Alarmanlage außer Kraft gesetzt worden. Die Männer hatten die Außenfassade aus Glas eingeschlagen, den Bankomat aus der Verankerung gerissen, in einem gestohlenen Auto abtransportiert und aufgebrochen. Der 46-Jährige war als Fahrer beteiligt.

Am 17. April wurden die drei Angeklagten samt mehreren zehntausend Euro Beute wenige Stunden nach der Plünderung eines Geldautomaten in Fürstenfeld festgenommen. Der Lenker (46) wurde bei einer Tankstelle angehalten, die beiden anderen wurden in einem Bachbett gefasst. Bei den drei Einbruchsdiebstählen wurden laut Staatsanwaltschaft insgesamt fast 240.000 Euro erbeutet.

Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch für den 32-Jährigen und den 39-Jährigen wirkten sich deren Geständnisse mildernd auf die Strafhöhe aus, erschwerend waren die Vorstrafen der beiden Angeklagten. Der 32-Jährige wurde vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft freigesprochen, am Diebstahl eines Geldautomaten in Pinggau beteiligt gewesen zu sein. Es gebe keine objektivierbaren Beweise für eine unmittelbare Täterschaft des 32-Jährigen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Beim 46-Jährigen, der als Chauffeur fungierte, wirkten sich sein bisher ordentlicher Lebenswandel und sein Geständnis mildernd aus.

Der älteste der Angeklagten verzichtete auf Rechtsmittel, der 32-Jährige bat um Bedenkzeit, der 39-Jährige gab wie die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

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