Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Klagenfurt. Weil er vergangenen Herbst seinen Freund erwürgt hat, ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein 23-jähriger Mann zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt hatte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Die Tat hatte sich am 6. September des vergangenen Jahres im Haus des Angeklagten bei Villach ereignet. Er, sein Cousin und das spätere Opfer hatten Magic Mushrooms konsumiert. Während die Drogen bei dem Angeklagten und dem Cousin wenig Wirkung zeigten, kam es bei dem Opfer, einem 22-jährigen Mann, zu massiven Stimmungsschwankungen. Der junge Mann wurde aggressiv, riss einen Spiegelschrank im Bad herunter und attackierte den 23-Jährigen verbal und körperlich.
"Es tut mir wahnsinnig leid für die Familie"
Um ihn zu beruhigen, wie es hieß, umfasste dieser mehrmals den Hals des 22-Jährigen. Zuletzt wendete er eine Halsklammer an: einen Griff, bei dem das Opfer auf dem Bauch lag und der Angeklagte seinen Arm um den Hals seines Freundes legte und zudrückte - mit tödlicher Folge. Das gab der Angeklagte auch zu: "Es tut mir wahnsinnig leid für die Familie, das hätte nicht passieren dürfen", sagte er unter Tränen.
Aufgabe der Geschworenen war es, zu entscheiden, ob es sich bei der Tat wie angeklagt um einen Mord oder, wie von der Verteidigung ins Spiel gebracht, um einen Totschlag gehandelt hatte. Darunter versteht man eine Tötung, die unter Einfluss einer "allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung" erfolgt. Der Angeklagte brachte diese Verantwortung im Prozess erstmals zur Sprache: Demnach habe der 22-Jährige erst seine Familie beleidigt und dann behauptet, eine Affäre mit seiner damaligen Freundin gehabt zu haben.
Verweis auf die wesentlich geringere Strafdrohung
Mit Verweis auf die wesentlich geringere Strafdrohung (fünf bis zehn Jahre bei Totschlag gegen bis zu lebenslang bei Mord) wunderte sich der Vorsitzende des Geschworenensenates, Christian Liebhauser-Karl, dass diese Version erst jetzt erwähnt wurde: "Weder vor der Polizei, noch bei der Tatrekonstruktion oder während der Haftverhandlungen war davon die Rede." Es sei "schwer nachvollziehbar", sehenden Auges einer Anklage wegen Mordes entgegenzugehen, wenn die Sachlage eigentlich ganz anders sei. Der Angeklagte betonte, er sei in Rage geraten - er habe "nicht nachgedacht", doch als ihm die Situation bewusst geworden war, habe er sofort losgelassen. Er habe jedenfalls gewusst, dass die Anwendung einer Halsklammer tödlich ausgehen kann, sagte der Kickboxer.
Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger betonte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant erst nach einem Verteidigerwechsel Vertrauen gefasst habe und nun "die Wahrheit" sage. Im Laufe des Abends sei sein Mandant vom Kontrahenten "zwei Stunden durchgehend traktiert worden. Irgendwann is es Häferl übergegangen." Und: "Meines Erachtens ist das ein blöder Bua, kein kaltblütiger Mörder."
Frage nach der allgemein begreiflichen Gemütsbewegung
Staatsanwältin Lisa Kuschinsky verwies wiederum darauf, dass der Angeklagte seine aktuelle Version der Geschehnisse erst beim Prozess zu Sprache gebracht hat. Und selbst wenn es diese Aussage des Opfers gegeben habe: Der Kontakt zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Freundin sei damals schon länger unterbrochen gewesen. Auch wenn es so gewesen sei, stelle sich die Frage nach der allgemein begreiflichen Gemütsbewegung: "Können Sie sich vorstellen, in so einem Fall einen Freund vorsätzlich zu töten?", richtete sie sich an die Geschworenen.
Diese kamen waren nach etwas mehr als einer Stunde Beratung zu der Entscheidung. Richter Liebhauser-Karl begründete die Höhe der Haft mit dem Geständnis des Angeklagten und auch der eingeschränkten Dispositionsfähigkeit durch den Drogenkonsum - dem steht allerdings eine Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung gegenüber. Das Gericht habe deshalb 15 Jahre Haft als ausreichend erachtet: "Wobei Sie sicher lebenslang daran denken werden, dass Sie Ihren Freund getötet haben."