Wegen schweren Raubes sind drei junge Männer (18 und 19 Jahre) am Landesgericht Klagenfurt zu Haftstrafen bis zu vier Jahren verurteilt worden.
Ein Geschworenengericht befand die Angeklagten am Mittwoch schuldig, im Juli 2007 eine Billa-Filiale in Villach überfallen zu haben. Der Haupttäter feuerte während des Raubüberfalles mehrfach mit einer Schreckschusspistole. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Motiv: ständige Geldsorgen
Laut Staatsanwältin fassten die
jungen Männer kurzfristig den Entschluss, die Filiale zu überfallen. Der
erstangeklagte Haupttäter - ein 18-Jähriger Kärntner - hatte zuvor die
Gegebenheiten ausgekundschaftet. "Ich habe gesehen, dass im Kassenbereich
keine Videokameras vorhanden sind", gab der Angeklagte an.
Als Motiv nannte der Kärntner "ständige Geldsorgen". Eine Lehre hatte er abgebrochen. "Warum?", wollte der Richter wissen. "Wegen der Drogen, die ich genommen habe, war ich nicht mehr in der Lage zu arbeiten", erzählte der Gefragte. Während des Überfalls hätten seine zwei Komplizen im Fluchtauto gewartet. Einer der beiden stellte sowohl das Fahrzeug, als auch die Waffe zur Verfügung.
Gerangel mit Kunden
"Ich bin gemütlich hinein, habe einmal in
die Luft geschossen, bin zur Kassa und hab ´Überfall - Kohle her´ gesagt",
schilderte der Erstangeklagte. Zu seiner Überraschung habe sich ein Kunde in
den Weg gestellt und versucht, ihm die Pistole zu entreißen. "Der wollte den
Helden spielen", meinte der Angeklagte. Im darauffolgenden Handgemenge fiel
neuerlich ein Schuss, der den maskierten Räuber selbst an der Hand
verletzte. Letztendlich schlug der Angeklagte den Kunden in die Flucht,
schnappte sich die Kassenlade mit rund 3.000 Euro Bargeld und lief davon.
Beute schnell verprasst
Anschließend wurde die Beute unter den
jungen Männern zu je einem Drittel aufgeteilt. Lange konnten sie sich
darüber jedoch nicht freuen. Bereits knappe drei Stunden nach dem Überfall
wurden die Drei von der Polizei verhaftet. Der Hauptangeklagte hatte seinen
Anteil von 1.000 Euro zu diesem Zeitpunkt bereits ausgegeben. "Für eine
X-Box und für Drogen", sagte er auf Nachfrage des Richters.
"Wir haben hier keine großartigen Verbrecher auf der Anklagebank, sie haben agiert wie in einem schlechten Film", meinte einer der Strafverteidiger und förderte ein mildes Urteil. Der Wahrspruch des Geschworenen fiel mit acht zu null Stimmen eindeutig aus. Der Erstangeklagte nahm das Urteil an, seine beiden Komplizen erbaten sich Bedenkzeit, Staatsanwältin Lutschounig gab keine Erklärung ab.