Sechs Messerstiche

Kärntner tötete eigene Mutter aus Hass

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Ein 28 Jahre alter Kärntner hat Donnerstagabend in Wolfsberg seine 52 Jahre alte Mutter mit einem 30 Zentimeter langen Jagdmesser getötet. Er stach insgesamt sechsmal auf sein Opfer ein.

Die Bluttat ereignete sich kurz vor 20.00 Uhr in der Wohnung der Frau. Der Sohn stach seiner Mutter mehrfach in den Hals und Brustbereich. "Mehrere Stiche waren tödlich", sagte Oberst Christian Martinz vom Landespolizeikommando.

Familienstreit als Ursache
Der ältere Bruder des Täters hielt sich ebenfalls in der Wohnung der Mutter auf, aber in einem anderen Zimmer. Er konnte die Tat nicht verhindern. Martinz: "Er hat den Vorfall leider zu spät bemerkt." Er alarmierte Rettung und Polizei, das Opfer wurde mit der Rettung ins Landeskrankenhaus Wolfsberg gebracht, wo es kurze Zeit später ihren Verletzungen erlag.

Der 28-Jährige Selbstständige flüchtete nach der Bluttat zu Fuß, vor dem Haus packte er noch einen Fahrradständer und warf ihn gegen das Auto seiner Mutter. Danach marschierte er in ein etwa einen Kilometer entferntes Gasthaus. Er meldete sich knapp vor 21.00 Uhr selbst bei der Polizei, als die Beamten eintrafen, ließ er sich widerstandslos festnehmen.

Geständnis abgelegt
Bei einem ersten Gespräch hat er bereits ein Geständnis abgelegt, eine ordentliche Einvernahme war aber erst für Freitagnachmittag angesetzt. Der 28-Jährige, der seit einigen Jahren im Bezirk Völkermarkt lebt, war zum Tatzeitpunkt stark betrunken. Zu seinen Motiven schwieg er vorerst.

Grund für die Bluttat dürfte ein seit Jahren schwelender familiärer Konflikt sein. Der 28-Jährige soll nach Angaben von Nachbarn in den vergangenen Jahren kaum noch Kontakt zu seiner Mutter gehabt haben, und wenn doch, habe es immer wieder Streit gegeben. Der Konflikt könnte mit der Scheidung seiner Eltern vor einigen Jahren seinen Anfang genommen haben.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Tatrekonstruktion angeordnet, diese wird frühestens am Samstag durchgeführt werden. Die Frage, ob der Mann zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, muss erst geklärt werden.

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