Prozess in Graz

Kampusch-Vater zu Geldstrafe verurteilt

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Weil er Ernst H. unsanft anpackte, wurde Ludwig Koch zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ludwig Koch, der Vater von Natascha Kampusch, stand am Dienstag im Mittelpunkt eines Berufungsverfahrens im Grazer Oberlandesgericht. Er hatte am Rande eines Prozesses im Vorjahr einen Freund des Entführers seiner Tochter unsanft angegriffen. In erster Instanz wurde er wegen versuchter Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, nun wurde stattdessen eine bedingte Geldstrafe verhängt.

Verhandlung dauerte eine Stunde
Das Medieninteresse war groß, der Fall selbst in einer knappen halben Stunden abgehandelt. Ludwig Koch kam zehn Minuten vor Verhandlungsbeginn, wollte sich aber zu den neuen Ermittlungen gegen Ernst H. in Bezug auf die Entführung seiner Tochter nicht äußern. Er selbst hatte den ehemaligen Freund des Entführers Wolfgang Priklopil am Rande einer Gerichtsverhandlung im September 2008 in Gleisdorf recht unsanft an der Jacke gepackt und wollte ihn zu einem Gespräch zwingen. H. riss sich jedoch los und rief nach der Polizei.

"Der Mann hat Schuld"
"Ich wollte niemandem wehtun. Ich habe den größten Kampf mit mir selbst gekämpft, damit ich ihm nichts getan habe", erklärte Koch. "Als Vater spürt man, der Mann hat Schuld", so der Angeklagte. Er zeigte sich auch sehr zufrieden darüber "dass der Oberstaatsanwalt der gleichen Meinung ist". Damit bezog er sich auf die Arbeit von Oberstaatsanwalt Thomas Mühlbacher, der zu den Kampusch-Ermittlungen hinzugezogen wurde und der weitere Untersuchungen gegen Ernst H. angeregt hatte.

"Der Aktualität der Causa kann man sich derzeit in Österreich nicht entziehen", meinte Kochs Anwalt. Er erklärte, dass "möglicherweise am Rande der Tatbestand erfüllt" sei. "Wenn wir aber eine Umfrage machen würden, so würden neun von zehn Personen sagen, sie würden das für ihre Tochter auch tun."

Das Gericht entschied, dass der Schuldspruch bleibt, die Strafe aber von einer zweimonatigen bedingten Haft in eine teilbedingte Geldstrafe umgewandelt wird. Das bedeutet, dass Koch nun 240 Euro zahlen muss, 240 weitere Euro wurden bedingt verhängt. Ludwig Koch nahm die Entscheidung ohne Kommentar zur Kenntnis, ein mitangereister Bekannter sagte zu ihm: "Sag doch, dass Du das nicht zahlen kannst, Du hast ja nichts." Das Urteil ist rechtskräftig.

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