Ein 35-jähriger Familienvater wurde wegen Misshandlung seines Babys zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist ein 35-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Niederösterreicher soll im Sommer 2007 seinem damals sechs Wochen alten Sohn zwei Ohrfeigen versetzt haben. Der Säugling hatte durch die Taten Bleibeschäden erlitten. Der Schuldspruch ist rechtskräftig.
Zu "stressig" für Angeklagten
"Ich war mit
den Nerven am Sand", sagte der Beschuldigte während der Befragung durch
Markus Grünberger, vorsitzender Richter des Schöffensenats. Warum er den
Säugling geschlagen habe, "das weiß ich auch nicht",
meinte der 35-Jährige. Er habe sich im Sommer 2007 um den gesamten Haushalt
gekümmert, auch die Erziehung der beiden Kinder übernommen. Es sei für ihn
alles "stressig" gewesen, meinte der 1,88 Meter große und 140 Kilo
schwere Angeklagte. Der 35-Jährige suchte kurz nach den ersten Fragen von
Grünberger die Toilette auf, da er eigenen Angaben nach erbrechen musste.
Der 35-Jährige betonte zudem "nicht voll durchzogen" zu haben. "Hätte ich voll durchgezogen wäre der Kopf ab" gewesen, so der gelernte Fleischer, der sieben einschlägige Vorstrafen aufweist. Etwaige Verletzungen an dem Kind danach seien dem Beschuldigten "nicht aufgefallen".
Erst nach zwei Tagen ins Spital
Der Mann hat am 29. Juli und am
2. August des Vorjahres zugeschlagen. In beiden Fällen ist es jeweils zu
einer Rötung im Gesicht des Kindes gekommen, diese hat der Beschuldigte
zunächst mit Wundschutzcreme versorgt. Erst am 4. August, als der Säugling
bereits nicht mehr ansprechbar war, ist das Opfer vom Angeklagten und der
Kindesmutter ins Krankenhaus St. Pölten gebracht worden. Dort waren äußere
Verletzungsmerkmale registriert worden. Zunächst noch gab der 35-Jährige an,
die Verletzungen wären von zwei Stürzen von der Bettbank im Wohnzimmer auf
den Steinboden und leugnete die Schläge.
Auch Frau geschlagen
Für den Säugling hatten die Taten
gravierende Folgen: Zwei große Prellungsherde in der linken Hirnhälfte, eine
Blutung im Marklager, eine subdurale Blutansammlung zwischen den beiden
Hirnhälften, eine subarachnoidale Blutungskomponente insbesondere links
frontal sowie Veränderungen im Bereich des Hirnstamms, eine
Hirnsubstanzminderung der linken Hirnhälfte und einen Schwund des
Nervengewebes des Gehirns. Der Verurteilte soll zudem bereits Gewalttaten
gegen andere Familienmitglieder verübt haben.