Mildes Urteil

Zwei Jahre für Attacke auf Ehefrau

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Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist ein 57-jähriger Niederösterreicher am Montag am Landesgericht St. Pölten verurteilt worden.

Mit zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon 16 Monate bedingt, fiel die Strafbemessung für die Hammerattacke auf seine Ehefrau milde aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Mit Maurerfäustel auf Kopf geschlagen
Nach einem Telefonat mit ihrem Liebhaber hatte der Friseurmeister seiner Ehefrau mit einem Maurerfäustel am 8. September mehrmals auf den Kopf geschlagen. Die 49-Jährige wurde durch eine Notoperation gerettet. Er habe sie nicht umbringen wollen, er sei "ausgerastet", beteuerte der unbescholtene Angeklagte in der Verhandlung.

Impotenz zerstörte Ehe
Sie hätte ihn angelacht, er fühlte sich so erniedrigt. Krankheitsbedingte Impotenz habe dazu geführt, dass die Ehe in den vergangenen Jahren immer schlechter verlief. Dann entdeckte der Beschuldigte Verhütungszäpfchen und erfuhr Anfang August, dass seine Frau ihn betrog. Zwei Tage vor der Tat habe die 49-Jährige die außereheliche Beziehung für beendet erklärt. Als der Friseurmeister sie dann jedoch ertappte, wie sie neuerlich mit ihrem Liebhaber telefonierte, dachte er, alles sei vorbei. Er ging in den Keller, holte den schweren Hammer aus der Lade, kehrte zurück und schlug von hinten auf sie ein.

Ob es davor, wie Zeugen im benachbarten Frisiersalon gehört hatten, einen lautstarken Streit gab, wurde in der Verhandlung nicht klar: Das Opfer und einer der beiden erwachsenen Söhne entschlugen sich der Aussage.

Schwere Körperverletzung
Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet, was die Geschworenen einstimmig verneinten. Die Frage nach Totschlag bejahten nur zwei Geschworene, die Abstimmung über absichtlich schwere Körperverletzung endete 6:2.

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