Urteil

Zwei Jahre für Messerattacke auf 14-Jährige

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Nicht des versuchten Mordes an seiner Ex-Freundin, sondern der absichtlich schweren Körperverletzung ist ein zum Tatzeitpunkt 16-jähriger Niederösterreicher am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten schuldig gesprochen worden.

Der 17-jährige Maschinenbautechnikerlehrling aus Ennsdorf wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte der 14-Jährigen am 17. Juni in Enns fünf schwere Stichverletzungen zugefügt.

Der Strafrahmen für absichtlich schwere Körperverletzung (unter Berücksichtigung des Jugendstrafgesetzes) liegt bei zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Die Strafdrohung für versuchten Mord hätte für den zum Tatzeitpunkt 16-Jährigen ein bis 15 Jahre betragen.

Schwere Körperverletzung
Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, der Spruch des Geschworenensenates ist somit nicht rechtskräftig. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet - die Geschworenen stimmten in dieser Frage vier Mal ja, vier Mal nein. Die Frage, ob die Tat versuchter Totschlag war, verneinten sie einstimmig. Ebenso einstimmig erkannte der Senat auf absichtlich schwere Körperverletzung.

Laut Anklage hatte der Jugendliche aus Ennsdorf bereits einige Tage zuvor ein Küchenmesser mit einer 15 Zentimeter langen Klinge in seinen Rucksack gesteckt. An jenem Junitag traf er das Mädchen, das kurz zuvor mit ihm Schluss gemacht hatte, zufällig in Enns in einer Gruppe von Freunden.

Schnittverletzungen durch Messer
Nachdem sich die meisten entfernt hatten, ging der Beschuldigte auf sein Opfer los, bis ihn ein 13-Jähriger zu Boden stieß und dem Mädchen damit vermutlich das Leben rettete. Die 14-Jährige erlitt fünf, bis zu sieben Zentimeter tiefe Schnittverletzungen am Kopf, im Brustbereich und an der Hand. Da Sehnen am Daumen und Gefäßnerven am Unterkiefer durchtrennt wurden, bestehen dem Gutachter zufolge Funktionsstörungen.

Angeklagter bei Vater aufgewachsen
"Darf ich 'Du' sagen?" Richter Peter Kotynski beleuchtete mit seinen ersten Fragen den Lebenslauf des Angeklagten. Dessen Mutter hatte Österreich knapp nach seiner Geburt wieder verlassen - ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Der 17-Jährige wuchs bei seinem Vater auf und in der Folge dessen Lebensgefährtin auf und hat eine Halbschwester.

Mehrere Ohrfeigen aus Eifersucht
Kennen gelernt hat der Lehrling das Mädchen im Sommer 2005 im Skatepark in Enns, im Oktober kam es zum ersten sexuellen Kontakt. Die beiden sahen einander nahezu täglich, nach anfänglicher Ablehnung der Eltern durfte er auch mehrmals in ihrem Haus übernachten. Allerdings gab es auch Streitereien und - nach seiner Aussage insgesamt fünf - Ohrfeigen, offenbar aus Eifersucht.

Selbstmordgedanken
Das 28cm lange Küchenmesser habe er eingesteckt, weil er Selbstmordgedanken hegte, sagte der Beschuldigte. Am 17. Juni traf er das Mädchen in einer Gruppe Jugendlicher am Spielplatz in Enns. Als die meisten weg waren, habe er mit ihr reden wollen. Kotynski hielt ihm die Aussage de Schülerin vor, wonach er sie mit den Worten " Ich hab' noch was für dich' aufgeforderte, sie soll "um die Ecke" (in eine Hauseinfahrt) kommen.

"Ich war nicht ich selber"
"Als sie sagte, das sie 'was rennen' hat, sind bei mir alle Sicherungen durchgebrannt", versuchte der Bursch zu erklären, warum er zustach. Und: "Ich war nicht ich selber."

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