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2 Urteile in Terrorprozess in St. Pölten

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Zwei Jahre teilbedingte Freiheitsstrafe für zwei der sieben Angeklagten – Schöffenverhandlung vertagt.

Im Terrorprozess in St. Pölten hat es am Donnerstag bereits Urteile für zwei der sieben Angeklagten gegeben. Die Männer im Alter von 20 und 23 Jahren erhielten zwei Jahre teilbedingte Freiheitsstrafe. Die Schöffenverhandlung gegen die fünf weiteren Angeklagten wurde vertagt und soll am 13. März fortgesetzt werden. Die Einvernahme der Beschuldigten fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
 
Beim nächsten Termin sollen Zeugen einvernommen werden, teilte das Landesgericht auf Anfrage mit. Der Zweit- und der Fünftangeklagte, die wie der Erstbeschuldigte seit dem Vorjahr in U-Haft saßen, bekamen Freiheitsstrafen von zwei Jahren, davon 16 Monate bedingt. Das Urteil gegen den 23-Jährigen ist - im Gegensatz zu jenem gegen den 20-Jährigen - nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab. Weil beide den unbedingten Teil ihrer Strafe verbüßt haben, wurden sie enthaftet.
 

Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

Den Angeklagten im Alter von 19 bis 24 Jahren wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie das Verbrechen der kriminellen Organisation vorgeworfen. Sie sollen geplant haben, 2017 nach Syrien zu reisen und sich dem bewaffneten Jihad aufseiten des Islamischen Staates (IS) anzuschließen. Die Verteidiger stellten in Abrede, dass es konkrete Pläne für eine derartige Reise gegeben habe.
 
Außerdem soll die Gruppe über WhatsApp Propagandamaterial für den IS verbreitet haben. Dieser Vorwurf wurde ebenfalls bestritten. Dem Erstangeklagten wurde zudem ein geplanter Raubüberfall auf ein Waffengeschäft in St. Pölten angelastet. Der 20-Jährige soll versucht haben, einen anderen zur gemeinsamen Ausführung des Coups zu überreden. Das sei eine "dumme Äußerung im Zuge eines Gespräches" gewesen, meinte sein Rechtsanwalt.
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