Aufregung:

Erste Gemeinde führt eine "Pool-Steuer" ein

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Bis zu 100 Euro zusätzlich zur Wassergebühr - Unterschriftenliste gegen "Strafsteuer" gestartet - Gemeindebund hält Maßnahme für 'legitim'.

Eberschwang. In der oberösterreichischen Gemeinde Eberschwang im Innviertel gibt es Aufregung um eine "Pool-Steuer" von bis zu 100 Euro zusätzlich zur Wassergebühr. Damit sollen erhöhte Kosten für den Ausbau der Wasserversorgung zumindest teilweise hereingebracht werden. Gegen die "Strafsteuer" wurde eine Unterschriftenliste gestartet. Das berichteten die Oberösterreichischen Nachrichten (Donnerstag-Ausgabe).

Gemäß einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss soll die Zusatzgebühr je nach Pool-Größe jährlich zwischen 50 und 100 Euro betragen, wenn das Wasser aus dem Gemeindenetz bezogen wird. In der rund 3.300 Einwohner zählenden Gemeinde gibt es geschätzte 100 Swimmingpools und Schwimmteiche. Kleine Becken unter zehn Kubikmeter Füllmenge und Kinderplanschbecken sind vom Zuschlag befreit. Wer für seinen Pool Wasser aus dem Hausbrunnen holt, muss ihn ebenfalls nicht bezahlen.

Pool-Befüllung führt zu enormen Verbrauchsspitzen

Bürgermeister Josef Bleckenwegner (SPÖ) argumentiert, dass das Befüllen der Pools im Frühsommer zu enormen Verbrauchsspitzen führe - von durchschnittlich 350 Kubikmeter pro Tag auf bis zu 500. Die Gemeinde habe deshalb im vergangenen Jahr zwei zusätzliche Brunnen errichtet und das Leitungsnetz müsse ausgebaut werden. Das will sie sich zumindest teilweise abgelten lassen. "Die Wassergebühren pauschal zu erhöhen haben wir als ungerecht empfunden. Wir wollten ein Regelung nach dem Verursacherprinzip treffen", zitiert die Zeitung den Bürgermeister.

Gegen diese Regelung regt sich Widerstand. In der Gemeinde wurde eine Unterschriftenaktion gegen die "Strafsteuer für Pool-Besitzer" gestartet. Der oberösterreichische Gemeindebund-Präsident Johann Hingsamer (ÖVP), er ist Bürgermeister von Eggerding im Bezirk Schärding, hält es hingegen für "legitim", für den Aufwand eine Gebühr zu verrechnen. Das Land Oberösterreich hat die Verordnung geprüft und als gesetzeskonform sowie sachlich begründet genehmigt.
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