Linz

Nach Schuss ins Gesicht: 12 Jahre Haft

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Susanne B. soll schlafenden Freund getötet haben: Urteil nicht rechtskräftig.

Susanne-Marina B., die ihren Freund vergangenen Dezember mit einem Schuss ins Gesicht getötet haben soll, ist zu zwölf Jahren hinter Gitter verurteilt worden. Die Geschworenen haben sie im Prozess im Landesgericht Linz Montagnachmittag mit fünf zu drei Stimmen des Mordes schuldig gesprochen. Sie erklärten die 22-jährige Oberösterreicherin zudem einstimmig für zurechnungsfähig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Tathergang
Susanne B. soll ihrem 27 Jahre alten Freund Gerold A. am 15. Dezember 2010 aus einem halben Meter Entfernung ins Gesicht geschossen haben - mit scharfer Munition. Sie sei davon ausgegangen, dass sie Gummischrot in die Flinte getan habe, rechtfertigte sich die Beschuldigte. Die Tötungsabsicht stritt sie ab und sprach von einer "Abrechnung" mit ihrem Freund, mit dem sie seit Mai 2010 eine On-Off-Beziehung gepflegt und der sie ständig belogen habe. Die Geschworenen mussten in erster Linie entscheiden, ob es sich um Mord oder ein anderes Delikt wie Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge handelt.

Ein Sachverständiger für Waffentechnik hielt eine Verwechslung von Schrot- und Gummi-Munition "für einen Laien für möglich". Die Staatsanwältin hingegen plädierte auf Mord: "Ich gehe davon aus, dass sie ihren Freund gezielt töten wollte." Die 22-Jährige sei beim Kauf der Munition darüber aufgeklärt worden, dass auch Gummischrot aus kurzer Distanz tödlich sein könne. Die psychiatrische Gutachterin bescheinigte der Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, die Tat sei "nicht im Affekt" begangen worden.

Frau schießt Mann ins Gesicht



Gerold A. sei überraschend bei der Angeklagten aufgetaucht und für das Schmieden eines Mordplanes sei somit gar keine Zeit geblieben, betonte hingegen der Verteidiger. Susanne-Marina B. habe nach der Bluttat sofort die Rettung alarmiert und sich dann der Polizei gestellt.

Als mildernd wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten und ihre schwierige Kindheit, als erschwerend ihre "hinterlistige" Vorgehensweise: Sie soll ihrem Freund ins Gesicht geschossen haben, während dieser schlief. Susanne-Marina B.s Verteidiger der Frau legte Berufung ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
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