Falsch abgemeldet

Per WhatsApp teilte Firma Mitarbeiter mit, dass er nach Krankenstand nicht mehr kommen darf

Arbeiterkammer erreicht mehr als 15 Millionen Euro für Mitglieder. 

Steyr. Im Jahr 2025 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 6.697 Mal an die AK Steyr. 15 Mio. Euro wurden für die Mitglieder erkämpft. Ein 33-Jähriger aus der Stadt Steyr war bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt, der ihn zu einem Industriebetrieb vermittelte. Nach acht Arbeitstagen wurde er krank und ging zum Arzt. Dieser stellte eine Krankschreibung für zwei Tage aus, die der Arbeiter ordnungsgemäß an seinen Arbeitgeber übermittelte. Da die Krankheit anhielt, wurde die Krankschreibung um weitere zwei Tage verlängert. Die Firma teilte dem Mann am letzten Tag des Krankenstandes per WhatsApp mit, dass er am Tag nach dem Krankenstand nicht mehr in die Arbeit kommen müsse.

Das wäre rechtlich grundsätzlich möglich, da das Arbeitsverhältnis noch im Probemonat war. Die Firma rechnete jedoch alle Ansprüche nur bis zum letzten tatsächlichen Arbeitstag ab und meldete den Arbeiter rechtswidrig rückwirkend bei der ÖGK ab. Der 33-Jährige ließ sich das nicht gefallen und ging zur AK Steyr. Diese intervenierte und forderte die offenen Ansprüche ein. Die Firma lenkte ein, korrigierte die rechtswidrige ÖGK-Abmeldung und bezahlte die offenen Ansprüche in Höhe von rund 1.500 Euro.

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