Gmunden

Sex-Attacke: Anklage wegen Mordversuch

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51-Jährige war in ihrem Garten vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft Wels hat nach einer mutmaßlichen tödlichen Sex-Attacke auf eine 51-jährige Frau gegen einen 38-Jährigen Anklage erhoben, der seit dem Vorfall im vergangenen Sommer in Untersuchungshaft sitzt. Ihm werden Vergewaltigung mit Todesfolge und Mordversuch vorgeworfen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Freitagnachmittag mit.

Der brutale Übergriff wurde in der Nacht auf 7. Juli 2013 verübt. Die Frau war nach der Rückkehr von einer Feier im Garten ihres Hauses offenbar vergewaltigt und lebensgefährlich verletzt worden. Erst nach zwei Tagen wurde sie gefunden und in die Landesnervenklinik Wagner-Jauregg eingeliefert, wo sie schließlich starb. Sie erlangte davor nicht mehr das Bewusstsein und konnte daher auch keine Angaben zu dem Vorfall machen. Wenige Tage nach der Bluttat wurde ein 38-jähriger Bekannter des Opfers festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er will einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben und weist jede Schuld an ihrem Tod zurück.

Medizinisches Gutachten
Den Ausschlag für die nunmehrige Anklage hat ein drittes medizinisches Gutachten in dem Fall gegeben, das in der vergangenen Woche eingetroffen ist, nachdem zwei frühere Expertisen verschiedene Todesursachen - darunter ein Sturz der Frau ohne Fremdverschulden - möglich erscheinen ließen. Demnach ist die 51-Jährige an einem Schädelbasisbruch und Gehirnblutungen gestorben. Diese Verletzungen seien durch einen "wesentlich beschleunigten Sturz" entstanden.

Ein Eigenverschulden schloss der Sachverständige im jüngsten Gutachten aus. Vielmehr komme ein massiver Stoß gegen die rechte Körperseite des Opfers in Betracht. Darüber hinaus stellten die Gutachter eine Gewalteinwirkung gegen das Gesicht fest, die so heftig war, dass ein Bruch der linken Kieferhöhle die Folge war. Nach den tödlichen Verletzungen dürfte der Täter auch mit einem stark profilierten Objekt einen Schlag gegen die linke Schädelseite der Frau verübt haben, die einen weiteren Schädelbruch bewirkte.

Anhaltspunkte, dass eine dritte Person auf das Opfer losgegangen ist oder auch nur am Tatort anwesend war, konnten laut Staatsanwaltschaft nicht gefunden werden. Für beide nunmehr angeklagten Delikte drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.


 

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